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Krümel gegen Brocken

Am 19. Juni 2013 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über Änderungsvorschläge zum vorliegenden Revisionsvorschlag der gültigen F-Gase-Verordnung abgestimmt mit dem Ergebnis, dass ab 2020 ein Verbot aller F-Gase in stationären Kälte- und Klimaanlagen angestrebt wird. Politische Hintergründe dazu sind im Beitrag Noch längst nicht aller Tage Abend auf Seite 18 dargestellt. Der Berichterstatter des EU-Umweltausschusses, Bas Eickhout, bezeichnet die Abstimmung als wichtigen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel und stellt fest, dass die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen seit 1990um 60 Prozent zugenommen haben und dass daher das Verbot dieser Super-Treibhausgase in der Kälte- und Klimatechnik dringend erforderlich ist, um diesen negativen Trend umzukehren. Diese Aussagen zeigen zweierlei: Erstens zielen die Verhinderungsmaßnahmen hauptsächlich auf die Kälte- und Klimatechnik, und zweitens ist der Berichterstatter nicht ausreichend über die tatsächlichen Emissionen informiert.

Aus der Emissionsdatenbank der Europäischen Kommission geht hervor, dass die Kältemittel nur eine untergeordnete Rolle bei den gesamten F-Gase-Emissionen spielen. Sie stellen nur eine von 28 Hauptanwendungen der F-Gase dar (KK 5/2013, Seite 16). Und in globaler Betrachtung liegt der CO2-äquivalente Emissionsanteil der stationär verwendeten Kältemittel bei lediglich 13 Prozent der Emissionen aller F-Gase, während die sonstigen HFKW-Anwendungen für 60 Prozent und die restlichen F-Gase (PFKW und SF) für 27 Prozent verantwortlich sind. Außerdem steigen die sonstigen HFKW-Emissionen (Nicht-Kältemittel) seit 1990 exponentiell um 10,2 Prozent pro Jahr an, während die Emissionsanstiege der Kältemittel seit ca. 2000 merklich zurückgehen. Das zeigt, dass eine Reglementierung der restlichen F-Gase sinnvoll sein kann, dass aber ein Verbot der Kältemittel im Hinblick auf den Klimawandel nahezu wirkungslos sein muss.

Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass Kälteanlagen weit höhere Emissionen aufgrund des Elektroantriebs verursachen und dass mit Energieeffizienz-Maßnahmen größere Emissionsminderungs-Effekte erreichbar sind als nur mit reinen Stoffverboten. Doch leider findet sich im Revisionsvorschlag keine Überlegung zu Gesamtbetrachtungen und den Potenzialen der Energieeffizienz-Steigerung. Statt­dessen wird behauptet, dass die F-Gase teilweise oder vollständig durch mindestens genauso energie­effiziente Alternativen ersetzt werden können. Aufgrund der außerordentlichen Vielzahl kältetechnischer Anwendungen mit dafür optimal ausgewählten Kältemitteln ist jedoch keineswegs sicher, ob die gegenwärtig bekannten Alternativen in der Breite dasselbe Maß an Energieeffizienz ermöglichen wie die F-Gase. Das gilt zum Beispiel, wenn Direktverdampfungssysteme durch indirekte Systeme mit Solekreisläufen ersetzt werden. Daher ist zu befürchten, dass die indirekten Emissionen aufgrund des Elektroenergieverbrauchs deutlicher ansteigen, als die direkten Emissionen aufgrund der Kältemittelverbote verringert werden können. Ein Verbot der Kältemittel könnte daher den Klimawandel eher beschleunigen als dämpfen. Bedauerlich ist zudem, dass bewährte Methoden wie die TEWI- oder die LCCP-Analyse nicht zur Bewertung herangezogen werden.

Deutsche und europäische Organisationen sowie Unternehmen der Kälte-, Klima- und Wärme­pumpentechnik haben fundierte Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge zum Revisionsvorschlag erarbeitet und an die Kom­mission sowie an Ministerien und Politiker übersandt. Bisher ist allerdings nicht zu erkennen, dass die Argumente und Vorschläge berücksichtigt wurden. Daher sollte von allen Branchenbeteiligten weiter versucht werden, Politiker sowie Mitglieder des Umweltausschusses mit belastbaren Argumenten davon zu überzeugen, dass die F-Gase nur zu 1,8 Prozent an den globalen Treibhausgasemissionen beteiligt sind, dass die Kälte- und Klimatechnik nur einen Emissions-Krümel der F-Gase darstellt und die Emis­sions-Brocken offensichtlich übersehen werden und dass im Bereich der Kälte- und Klimatechnik nur eine Gesamtminimierung der direkten und der indirekten Emissionen zielführend ist und nicht nur die Verhinderung der HFKW-Anwendung.

Jörn Schwarz

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