Durch die novellierte europäische F-Gase-Verordnung von 2024 ergeben sich neue Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen, die Arbeiten an Kältemittelkreisläufen ausführen. Auch wenn vieles bereits durch EU-Vorgaben geregelt ist, können manche Aspekte national individuell angepasst werden. In Deutschland geschieht dies in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), deren Neufassung am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Da zunächst noch das Chemikaliengesetz als rechtliche Grundlage verabschiedet werden muss, wird die ChemKlimaschutzV voraussichtlich erst im April in Kraft treten. Über die Inhalte besteht aber bereits jetzt Klarheit, so dass alle in der Branche verbindlich planen und sich vorbereiten können.
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Neue Anforderungen für Sachkundebescheinigungen
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