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Propan-Anhänger-TÜV

Vor einigen Wochen haben wir in den PINK-Anhänger die deutschlandweit erste Mono-Split-Klimaanlage einbauen lassen, die Propan als Kältemittel in sich trägt. Als wir das Einbauvideo veröffentlicht haben, kamen aus der Community recht flott einige berechtigte Fragen. „Darf man Innengeräte bei Propananlagen bördeln?“ und „Wie sieht das mit der unteren Explosionsgrenze aus? Ist das bei dem Anhänger überhaupt in Ordnung oder ist das Raumvolumen zu klein?“ „Muss nicht im unteren Bereich eine Zwangslüftung eingebaut sein?“ „Greift die DIN EN 378, die DIN 60335 oder reicht die Produktnorm oder eine Konformitätserklärung?“ Zumindest beim Anhänger ist es ein unbewohnter Raum und überhaupt ist es ja „nur“ ein Anhänger. Egal? Nicht egal? „Kann man speziell bei dem Anhänger eine Gasprüfung nach G 607 machen, um auf der sicheren Seite zu sein?“ „Wie schaut es mit der BetrSichV und UVV aus?“

In den letzten Wochen haben wir viel mit Profis telefoniert. Keiner konnte bzw. wollte uns eine konkrete wasserdichte Antwort liefern. Es gibt zu viele Grauzonen, zu viele Argumente für und dagegen, sodass überhaupt nicht klar ist, wie die Lage aussieht. Um diese Fragen zu beantworten, haben wir uns daher entschieden, zum TÜV zu fahren und die Sache mit insgesamt vier Personen zu eruieren. Natürlich haben wir Wert darauf gelegt, dass sich eine TÜV-Station findet, die sich speziellen Fahrzeugbauten annimmt. Was dabei herausgekommen ist, werden wir in einer der nächsten Heftausgaben veröffentlichen. Wir sind gespannt. DR

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