Die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie müssen der Vorlage aus der Durchführungsverordnung entsprechen.
Frage: Man hört in letzter Zeit häufiger von der sogenannten EmpCo-Richtlinie. Gilt die auch für Handwerksbetriebe?
Antwort: Die Richtlinie gilt auch für Handwerksbetriebe, sofern sich deren Angebot auch an Verbraucher richtet.
Die Empowering Consumers-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024 / 825), oft auch als EmpCo-Richtlinie bezeichnet, ist ein zentraler EU-Rechtsakt zur Bekämpfung von Greenwashing. Sie richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten (B 2 C). Sie soll Verbraucher befähigen, fundierte Kaufentscheidungen für den ökologischen Wandel zu treffen, indem irreführende Umweltaussagen unterbunden werden.
Die EU-Richtlinie ist bereits im März 2024 in Kraft getreten.Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ (BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026) wurde die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Für Unternehmen werden die neuen Regeln ab dem 27. September 2026 verbindlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Auch Abmahnungen sind möglich.
Auch Handwerksbetriebe müssen die EmpCo-Richtlinie beachten.
Die Richtlinie führt folgende Verbote und Pflichten ein:
Verbot vager Umweltaussagen: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht mehr ohne den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung verwendet werden.
Strenge Regeln für Nachhaltigkeitssiegel: Es dürfen nur noch Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden.
Verbot von Aussagen zur Kompensation: Unternehmen dürfen nicht mehr behaupten, ein Produkt habe eine neutrale, reduzierte oder positive Auswirkung auf die Umwelt, wenn dies lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen (z. B. durch Waldschutzprojekte) basiert.
Transparenz bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Hersteller müssen klarer über die garantierte Haltbarkeit von Produkten und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen informieren.
Schutz vor verkürzter Lebensdauer: Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich einschränken (z.. B. Software-Updates, die ältere Geräte verlangsamen), werden strenger reguliert.
Verbraucher müssen beim Verkauf von Waren über das gesetzliche Gewährleistungsrecht – also die Sachmangelhaftung des Verkäufers – sowie gewerbliche Garantien mittels einem von der EU-Kommission vorgegebenen Label informiert werden. In der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025 / 1960 sind Form und Farbe genau definiert.
Da die meisten Kälte-Klima-Fachbetriebe auch Verbraucher zu ihren Kunden zählen, sollten sie prüfen, ob in ihrer Außendarstellung (Internetseite) angreifbares Aussagen zu finden sind. Weiterhin sollte auf das korrekte Gewährleistungs- und Garantielabel geachtet werden.
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