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Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie

Frage: Man hört in letzter Zeit häufiger von der sogenannten EmpCo-Richtlinie. Gilt die auch für Handwerksbetriebe?

Antwort: Die Richtlinie gilt auch für Handwerksbetriebe, sofern sich deren Angebot auch an Verbraucher richtet.

Die Empowering Consumers-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024 / 825), oft auch als EmpCo-Richtlinie bezeichnet, ist ein zentraler EU-Rechtsakt zur Bekämpfung von Greenwashing. Sie richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten (B 2 C). Sie soll Verbraucher befähigen, fundierte Kaufentscheidungen für den ökologischen Wandel zu treffen, indem irreführende Umweltaussagen unterbunden werden.

Die EU-Richtlinie ist bereits im März 2024 in Kraft getreten. Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ (BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026) wurde die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Für Unternehmen werden die neuen Regeln ab dem 27. September 2026 verbindlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Auch Abmahnungen sind möglich.

Auch Handwerksbetriebe müssen die EmpCo-Richtlinie beachten.

Die Richtlinie führt folgende Verbote und Pflichten ein:

  • Verbot vager Umweltaussagen: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht mehr ohne den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung verwendet werden.
  • Strenge Regeln für Nachhaltigkeitssiegel: Es dürfen nur noch Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden.
  • Verbot von Aussagen zur Kompensation: Unternehmen dürfen nicht mehr behaupten, ein Produkt habe eine neutrale, reduzierte oder positive Auswirkung auf die Umwelt, wenn dies lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen (z. B. durch Waldschutzprojekte) basiert.
  • Transparenz bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Hersteller müssen klarer über die garantierte Haltbarkeit von Produkten und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen informieren.
  • Schutz vor verkürzter Lebensdauer: Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich einschränken (z.. B. Software-Updates, die ältere Geräte verlangsamen), werden strenger reguliert.
  • Verbraucher müssen beim Verkauf von Waren über das gesetzliche Gewährleistungsrecht – also die Sachmangelhaftung des Verkäufers – sowie gewerbliche Garantien mittels einem von der EU-Kommission vorgegebenen Label informiert werden. In der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025 / 1960 sind Form und Farbe genau definiert.

Da die meisten Kälte-Klima-Fachbetriebe auch Verbraucher zu ihren Kunden zählen, sollten sie prüfen, ob in ihrer Außendarstellung (Internetseite) angreifbares Aussagen zu finden sind. Weiterhin sollte auf das korrekte Gewährleistungs- und Garantielabel geachtet werden.

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