Frage: Ein Energieversorgungsunternehmen hat bei unserer Kälte-Klima-Fachfirma angefragt, ob wir die Dichtheitskontrolle an deren ORC-Kreisläufen mit dem Kältemittel R 245 fa durchführen können. Welche Regelungen gelten für fluorierte Treibhausgase in ORC-Anlagen?
Antwort: Die Abkürzung ORC steht für ‚Organic Rankine Cycle‘ (Organic-Rankine-Kreislauf) und bezeichnet laut Begriffsdefinition der F-Gase-Verordnung einen Kreislauf mit kondensierbaren Stoffen, bei dem Wärme aus einer Wärmequelle in Energie zur Erzeugung von elektrischer oder mechanischer Energie umgewandelt wird.
Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem Dampfturbinen mit einem anderen Arbeitsmedium als Wasserdampf betrieben werden. Als Arbeitsmedium wird meist eine Flüssigkeit mit einer niedrigen Verdampfungstemperatur verwendet. Das Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn das zur Verfügung stehende Temperaturgefälle zwischen Wärmequelle und -senke für den Betrieb einer von Wasserdampf angetriebenen Turbine zu niedrig ist. Das ist beispielsweise bei der Stromerzeugung mit Hilfe der Geothermie oder der Kraft-Wärme-Kopplung der Fall. Die Entspannungsmaschinen (beispielsweise Turbinen) werden typischerweise mit Kältemittel, wie Ammoniak, Butan oder den fluorierten Treibhausgasen R 134 a, R 245 fa etc. betrieben. ORC-Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, fallen in den Anwendungsbereich der F-Gase-Verordnung.
Für Arbeiten an ortsfesten ORC-Anlagen gelten die gleichen Sachkundeanforderungen, wie für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen (siehe DVO 2024 / 2215 [2]). Personen, die Arbeiten, wie Installation, Wartung, Instandhaltung oder Dichtheitskontrollen an einer solchen Anlage durchführen, benötigen also eine entsprechende Zertifizierung.
Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 2024 / 573 haben Betreiber von ORC-Anlagen unter anderem folgende Pflichten:
- Die Anlagen müssen, in Abhängigkeit vom CO2-Äquivalent oder der Füllmenge regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden.
- Nach Artikel 6 (2) müssen Anlagen mit HFKW-Füllmengen ab 500 t CO2-Äquivalent bzw. HFO-Füllmenge von 100 kg mit einem Leckage-Erkennungssystem ausgestattet werden.
- Es besteht die Pflicht Aufzeichnungen zu führen
- Es besteht die Kennzeichnungspflicht
Ihre Monteure, die das Zertifikat A 1 besitzen, haben formal die Sachkunde, um die Dichtheitskontrolle an ORC-Kreisläufen durchzuführen.
Allerdings sollten sich die betroffenen Servicekräfte auch mit Aufbau und Funktionsweise der ORC-Anlagen auskennen, um beurteilen zu können, wo die kritischen Stellen der Anlage sind. Dies gilt besonders, da ORC-Anlagen vergleichsweise riesige Füllmengen und entsprechend große CO2-Äquivalente haben.