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Selbständig als Staatlich geprüfter Techniker

Frage: Kann man sich sich auch als staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Kälte-Klimasystemtechnik im Kälteanlagenbauerhandwerk selbständig machen – insbesondere im Hinblick auf Verkauf, Installation und Service von Klimaanlagen bzw. kältetechnischen Anlagen - oder muss man zwingend die Meisterprüfung ablegen?

Antwort: Ihre Frage wird durch § 7 der Handwerksordnung beantwortet:

„(1a) In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.

(2) In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht…..

Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind, trifft die Handwerkskammer….“

Eine Reihe von Bildungsabschlüssen qualifiziert für den Eintrag in der Handwerksrolle.

Im Prinzip sollte Ihr Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Kälte-Klimasystemtechnik (staatlich anerkannte zweijährige Fachschulen für Technik) ausreichen, um sich im Kälteanlagenbauerhandwerk selbständig zu machen. Letztlich entscheidet aber die Handwerkskammer.

Außerdem könnte es auch Einschränkungen geben, so dürfen Sie ohne Ausbildereignungsprüfung voraussichtlich nicht ausbilden. Diese lässt sich aber mit vergleichsweise geringem Aufwand erlangen.

Gerade für staatlich geprüfte Techniker und Technikerinnen, deren Abschluss noch nicht so weit zurückliegt, eröffnet sich auch die Möglichkeit, zusätzlich eine Meisterprüfung abzulegen. In diesem Fall wird die Technikerprüfung als Theorieprüfung anerkannt und es müssen nur die Teile 1, 3 und 4 der Meisterprüfung absolviert werden, um zusätzlich ein vollwertiger Meister zu sein. Dies lässt sich mit einem vergleichsweise geringen Zeitaufwand realisieren.

Alles in allem stehen die Chancen sehr gut, dass Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden, aber die Entscheidung trifft die zuständige Handwerkskammer.

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