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Vorschriften

Neue GGVSEB 2025

Die Rechtsvorschriften für die kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderung (ADR) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wurden zum 1. Januar 2025 aktualisiert. Die Übergangsfristen gestatten eine Anwendung der bisher geltenden Verordnung „ADR 2023“ bis zum 30. Juni 2025.

Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasflaschen (z. B. 1000-Punkte-Regel) gelten unverändert. Trotzdem müssen nach einer Novellierung der GGVSEB bis zum Stichtag 30.06.25 die Unterweisungen für alle am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen (nach ADR 8.2.3) aufgefrischt werden. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet entsprechende Online-Schulungen an (siehe www.bfs-kaelte-klima.de/bildung/seminar/VSG-2025).

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