Frage: Wir wurden von einem Industriekunden bezüglich der GWP-Angaben auf der Anlagenkennzeichnung sowie in Wartungsprotokollen und in Betriebshandbüchern angesprochen.Da es sich teils um 20 Jahre alte Bestandsanlagen und teils um Neuanlagen handelt, stellt sich für uns die Frage, welches Treibhauspotential zu verwenden ist. Aktuell geben wir immer das GWP gemäß AR 4 [3] an. Ist das nach der aktuellen F-Gase-Verordnung 2024 / 573 noch korrekt oder müssen jetzt die Werte nach AR 6 [4] verwendet werden? Wie sieht es bei einer Bestandsanlagen aus, die bereits eine Kennzeichnung trägt? Muss diese auf die AR 6-Werte geändert werden? Die Höhe des GWPs hat ja auch Einfluss auf die Dichtheitskontrollen bzw. Wartungsintervalle, deren Häufigkeit sich danach richtet, ob das CO2-Aquivalent von 5 t, 50 t oder 500 t erreicht wurde. Sind hier Anpassungen erforderlich?
Antwort: Nach der Novellierung der F-Gase-Verordnung im letzten Jahr ist es in der Tat nicht ganz einfach, das richtige GWP zu finden.
Die Abkürzung GWP steht für Global Warming Potential und ist ein Maß für das Erwärmungspotential eines Treibhausgases im Vergleich zu Kohlendioxid (CO₂) über einen bestimmten Zeitraum, meist 100 Jahre. In der Vergangenheit gab es auch andere GWP-Definitionen
Inzwischen haben sich die Veröffentlichungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) als Standard-Quelle für das GWP durchgesetzt. Allerdings gibt es auch von diesen Berichten (Assessment Reports - AR) unterschiedliche Fassungen mit unterschiedlichen Werten, da die Klimawirksamkeit von Gasen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse heute teilweise anders eingeschätzt wird als vor 15 Jahren.
Maßgebend für Kältemittelverbote, die Anlagenkennzeichnung und die Häufigkeit der Dichtheitskontrollen sind grundsätzlich die in Anhang I, II und VI der F-Gase-Verordnung genannten Werte. Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung 2024 / 573 gab es an dieser Stelle einige Änderungen. Jetzt werden teils Werte aus dem AR 4, teils Werte aus dem AR 6 verwendet.
Für die Festlegung der Häufigkeit der Dichtheitskontrollen sind die aktuell gültigen GWP zu verwenden. Für Kältemittelgemische, die Komponenten mit geändertem GWP enthalten, ist eine Neuberechnungen des Gemisch-GWPs erforderlich. Die Differenzen zwischen altem und neuem Wert sind aber größtenteils minimal und werden an der Häufigkeit der Dichtheitskontrolle nur selten etwas ändern. Beispielsweise hat sich das GWP des Kältemittels R 449 A von 1387 auf 1386 verringert.
Für Neuanlagen sollte natürlich das aktuell gültige GWP für Kennzeichnung und Dokumentation verwendet werden. Konsequenzen für Bestandsanlagen sind:
Um den Fachbetrieben die Arbeit zu erleichtern, wird auf der Internetseite der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik im Download-Bereich unter Merkblätter eine Übersicht über die Erderwärmungspotentiale verschiedener Kältemittel zur Verfügung gestellt. Dort können Sie sich über aktuelle Treibhauspotentiale informieren. In einer separaten Spalte ist angegeben, bei welcher Füllmenge die Grenze für die jährliche Dichtheitskontrolle überschritten wird. https://www.bfs-kaelte-klima.de/fileadmin/DATEIEN/Download/Merkblaetter…