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Kündigung ist nur eine von vielen Alternativen

Möglichkeiten zum Abbau von Personalüberschüssen

Der Konjunktureinbruch macht sich zunehmend auch im Handwerk bemerkbar. Kunden bleiben aus, Aufträge werden geschoben oder sogar ganz storniert. In dieser Situation ist die Entlassung von Mitarbeitern zumeist das letzte und wohl auch schmerzhafteste Mittel zur Reduzierung von Personalüberschüssen. Es gibt jedoch eine Reihe von alternativen Maßnahmen, um Auftragsvolumen und Mitarbeiterkapazitäten einander anzupassen.

Einen Überblick darüber verschafft die 13 Seiten umfassende Broschüre Tipps zur Unternehmensführung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) unter dem Titel Personal abbauen Alles, was richtig und fair ist. Sie zeigt Möglichkeiten auf, wie Unternehmen durch konsequente und vorausschauende Personalplanung betriebsbedingte Kündigungen umgehen oder zumindest weitmöglich hinausschieben können. Dies kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen geschehen:

  • Abbau von Überstunden
  • Kurzarbeit
  • Arbeitszeitflexibilisierung, z.B. durch Teilzeitstellen und Gleitzeit
  • Urlaubsplanung, Betriebsferien
  • keine Verlängerung von auslaufenden Zeitverträgen
  • Abbau von Leiharbeit
  • arbeitsorganisatorische Maßnahmen, wie z.B. Um- und Versetzungen
  • Vorruhestand und Altersteilzeit
  • Aufhebungsverträge

Auf diese Punkte geht die Broschüre jeweils mit Detailinformationen und rechtlichen Tipps ein. Beispielsweise soll bei der organisatorischen Maßnahme der Umsetzung ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz abgebaut wird, auf eine andere Stelle im Unternehmen wechseln. Hierzu sei zu prüfen, wer in absehbarer Zeit durch Erreichen des Ruhestands ausscheiden wird und wer diese Position durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen ausfüllen könnte. Es handelt sich also um eine langfristige und sorgfältig zu planende Maßnahme. Kurzfristiger sei eine Versetzung ohne Umschulung zu realisieren. Hierbei sei jedoch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber auszusprechen, wenn im Arbeitsvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen vorhanden sind.

Manchmal lasse sich die Existenz des Unternehmens jedoch nur noch durch Abbau der Lohnkosten sichern. Bei Aufhebungsverträgen gibt es viele Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Dem Arbeitnehmer könne dabei durch entsprechende Formulierung des Vertrags auch eine Sperrzeit auf dem Arbeitsamt erspart werden.

Im Falle einer Kündigung empfiehlt die Broschüre ein Outplacement in Erwägung zu ziehen. Hierbei werde der ausscheidende Mitarbeiter aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützt. Berater lassen sich beim Bundesverband Deutscher Unternehmensberater finden.

Die Broschüre kann zum Preis von 8 Euro (Einzelexemplar) bei der LGH unter Telefon (0211) 30108-321 oder per E-Mail über siebert@lgh.de bestellt werden.-

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