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Spannende BIV-Mitgliederversammlung am 12. November

Forderungen der Innung Niedersachsen/Sachsen-Anhalt zum ZVKKW

Neben der Ablehnung des Stimmproporz fordert der Vorstand der Innung Niedersachsen/Sachsen-Anhalt die weitere personelle und organisatorische Eigenständigkeit des BIV. Die Bündelung von Kräften und die Schaffung von organisatorischen Synergien seien jedoch durchaus wünschenswert. Auf völlige Ablehnung stoßen allerdings die Möglichkeit, dass Einzelbetriebe direkt Mitglied werden könnten und die Mitgliedschaft von Betreibern.

Man werde einem Beitritt des BIV zum ZVKKW erst zustimmen, wenn diese Rahmenbedingen gewährleistet seien. Damit verspricht die außerordentliche Mitgliederversammlung des BIV am 12. November einigermaßen spannend zu werden. Reiner Bertuleit hatte bereits anlässlich der BIV-Mitgliederversammlung am 12. März dieses Jahres seine Bedenken vorgetragen, der BIV könne in einem solchen Zentralverband untergehen.

Kommentar:
Warum jedoch derlei Dinge zeitnah zu erwähnter außerordentlichen Mitgliederversammlung bereits im Vorfeld öffentlich diskutiert werden müssen, ist auch hier wieder fraglich. Ich kann nur versichern, dass die Presse normalerweise nicht jeden Vorstandsbeschluss und jedes Schreiben der Landesinnung Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – oder irgendeiner anderen Innung – an den Bundesinnungsmeister in Kopie zur Kenntnis erhält. Was ich von der Unsitte eines solchen Vorgehens halte, habe ich bereits anlässlich des offenen Briefes des VDKF dargelegt – dem ist auch hier nichts hinzuzufügen. M.S.

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