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Förderung von Maßnahmen für gewerbliche Anlagen

Sachkundelehrgang hilft beim Status-Check

Nach einem ersten erfolgreichen Sachkundelehrgang, den die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal bereits Anfang November im zurückliegenden Jahr durchführte, folgte jetzt Ende Januar dieses Jahres das Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik gGmbH (IKKE) in Duisburg-Rheinhausen mit einem eigenen Sachkundelehrgang gemäß der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an Gewerblichen Kälteanlagen des Bundesumweltministeriums mit nahezu deckungsgleichen Inhalten. Teilnehmer waren Kälteanlagenbauermeister, Kältetechniker und Planer, aber auch Personen, die sich mit dem Energiecontracting beruflich befassen. Die Veranstaltungsdauer betrug zwei Tage.

In der Schulungsveranstaltung des IKKE in Duisburg wurden durch kompetente Referenten der Branche, die im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen in der Gewerbekälte bereits über umfangreiche Erfahrungen verfügen, wertvolle Einstiegshilfen für das Erreichen einer Status-Check-Förderung bei Alt-Gewerbekälteanlagen gegeben. Themenstellungen wie der Einfluss der Prozessführung und der Anlagenbedingungen auf die Energieeffizienz (zwei Seminarteile) wurden am ersten Tag behandelt. In der Diskussion standen dabei auch elektronische Komponenten, Beispielrechnungen und Simulationen von Energieverbräuchen sowie Potenziale von Energieeinsparungen.

Am zweiten Tag lagen die Schwerpunkte auf der elektrischen Leistung, den Kosten und Tarifen, den Leistungsspitzen beim Anfahren von Kältemaschinen, der nachhaltigen Energieversorgung (Klima- und Umweltveränderungen) und dem Status-Check. Wichtiges Hilfsmittel war hierbei eine sogenannte Tabellenkalkulations-Checkliste für die energetische Bestandserhebung von gegenwärtig in Betrieb befindlichen Kälteanlagen. Diese dient dazu, die mögliche Energieverbrauchsminderung durch Einsatz von energieeffizienten Komponenten und Systemen zu berechnen und ein Energieeinsparpotenzial von mindestens 35% nachzuweisen.

Ist dies erfolgt, kann ein Antrag auf In­vestitionsförderung gestellt werden. Die Förderquote beträgt 15% der Nettoinvesti­tionskosten der Maßnahmen und Anlagen. Sie erhöht sich auf 25%, wenn nichthalogenierte (natürliche) Kältemittel eingesetzt werden.

Bewilligungsbehörde für Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. In einem Merkblatt zur Umsetzung der Richtlinien ist zu lesen, dass der Status-Check eine Einstiegsförderung darstellt. Er gibt Auskunft über das Klimaschutzpotenzial einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage. Er besteht aus einer umfangreichen technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und einer detaillierten Berechnung eines antragsteller-, hersteller- und anbieter­unabhängigen Dienstleisters. Die Berechnung des Dienstleisters beinhaltet Ergebnisse über das Minderungspotenzial hinsichtlich Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie kältemittel- und energieverbrauchs­bedingte Treibhausbelastungen.

Zum Abschluss des Sachkundelehrgangs erhielt jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die auch als persönlicher Kenntnisnachweis zur Qualitäts-Verifizierung der Status-Check-Erhebung dienen kann. -

Links

http://www.kaelte-effizient.de

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