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Neue Normen zur energetischen bewertung von Gebäuden und RLT-Akustik

Zahlreiche Änderungen und Ergänzungen

Zur DIN V 18599 werden im Folgenden die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Teilen der Norm aufgelistet.

Teil 1

Dieser Teil behandelt Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und die Bewertung der Energieträger“. Und das sind die Änderungen bzw. Ergänzungen:

Vereinfachte Bearbeitung der Primärenergiefaktoren in Tabelle A.1;

Änderungen in der D.4, vereinfachte Bestimmung der Beleuchtungsbereiche;

Präzisierung des Begriffs Versorgungsbereich“;

Ergänzung der Bestimmungsformeln der Nutzfläche im Wohnungsbau und von Umrechnungsformeln für unterschiedliche Bezugsflächen im Wohnungsbau;

Änderung der Vorgehensweise bei der Endenergiebilanzierung durch Unterscheidung in die gesamte Endenergie, selbst produzierte Endenergien, von außen zugeführte Endenergie und nach außerhalb bereitgestellte Endenergie;

Ergänzung von alternativen Darstellungen der Energiebilanz mit Aufwandszahlen bzw. als Kombination von Aufwandszahlen und absoluten Energiemengen in Anhang E;

Ergänzungen zu weiteren Bilanzkennwerten für die Endenergie, z. B. zur Bestimmung des Selbstnutzungs- und Rückspeiseanteils der produzierten Endenergie sowie die Eigenversorgungs- und Fremdversorgungsanteile für die Endenergie.

Teil 2

Er behandelt den Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen“ und enthält die folgenden Modifikationen:

Umbenennung der Bezugsfläche“ in Nettogrundfläche“ und von fadapt in Faktor für adaptive Temperaturführung;

Aktualisierung der normativen Verweise;

Überarbeitung der Tabelle 1;

Teilweise redaktionelle Überarbeitung der Teile 4.2, 4.3, 6.1.4.2, u. a. vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der mittleren Temperatur in unbeheizten Zonen (Heizfall) mittels Temperaturfaktoren;

Kapitel 6.1.4.3: vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der mittleren Temperatur in unbeheizten Zonen (Kühlfall);

Kapitel 6.2: Änderungen bei der Berück-sichtigung der Wärmebrücken;

Anhang B: Anpassung im Teil B.4, erforder-liche maximale Heizleistung unter Berücksichtigung der mechanischen Lüftungsanlage;

Anhang F: Berücksichtigung des Trans-missionswärmetransferkoeffizienten für zweidimensionale Wärmebrücken;

Normativer Anhang G: Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten für transparente Bauteile mit äußeren und inneren Anschlüssen;

Normativer Anhang H: Berechnung eines projektbezogenen Wärmebrückenzuschlags UWB.

Teil 3

Dieses Blatt behandelt den Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung“ mit folgenden Änderungen:

Ergänzung des Abschnitts 4;

Überarbeitung und Ergänzung der Abschnittte 5.4, 6.6, 5.6 und 6.2;

Überarbeitung und Ergänzung in technischer und redaktioneller Hinsicht, Korrektur einzelner Zahlenwerte in Anhang A und B.

Teil 4

Hier wird der Nutz- und Endenergiebedarf für die Beleuchtung“ dargestellt, wobei es die folgenden Änderungen gibt:

Überarbeitung der Tabelle 2;

Überarbeitung der Abschnitte 5.2.2 Tageslichtbereich“, 5.4.2 Tageslichtverfahren, 5.4.3 Vereinfachtes Wirkungsgradverfahren“, 5.5.2.1 Klassifizierung der Tageslichtversorgung“, 5.5.2.2 Tageslichtversorgungsfaktor“, 5.5.3 Jährliche Tageslichtversorgung bei Dachoberlichtern“, Überarbeitung von Anhang A (normativ) und Anhang B (informativ) sowie der Literaturhinweise.

Ergänzung von Anhang B.4, Defaultwertsetzungen, und Anhang B.5, Formblätter.

Teil 5

Er beschreibt den Endenergiebedarf von Heizsystemen“ mit den folgenden Überarbeitungen:

Umstellung der Übergabe von Wirkungsgradbewertung auf Temperaturerhöhung;

Einführung von Temperaturhaltebänden statt Zirkulation für Trinkwarmwasser;

Verbesserte Darstellung von WP;

Methodenüberarbeitung der thermischen Solarsysteme;

Berücksichtigung der ErP-Angaben bei Heizkreis- und Zirkulationspumpen;

Anpassung von Standardwerten bei atm. Gaskesseln, Pellet- und Hackschnitzkesseln;

Berücksichtigung von Stromverbrauchern für die Berechnung bei PV-Strom in Blatt 9;

neu aufgenommen wurden Hausübergabestationen und nicht konzentrische Rohrdämmungen.

Teil 6

Er behandelt den Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für den Wohnungsbau“, wobei die folgenden Abschnitte überarbeitet wurden:

Abschnitt 1: Systemübersicht wurde um Wohnungskühlung mit Kaltwasser ergänzt;

Abschnitt 2: Normenbezüge wurden aktualisiert;

Abschnitt 3: Hier wurden u. a. die Tabellen 2 und 3 zusammengefasst und Begriffsdefinitionen aktualisiert;

Abschnitt 4: Hier wurde der Unterabschnitt 4.4.3 gestrichen;

Abschnitt 5: Die Definition der Wärmerückgewinnung wurde aktualisiert und Ergänzungen vorgenommen (Frostschutz durch Reduzierung des Zuluftvolumenstroms, 2. Kondensator einer Abluft-Zuluft-WP);

Abschnitt 6: Umstellung der Berechnung der Wärmeverluste bei der Übergabe der Lüftung auf Abweichungen von der Solltemperatur;

Abschnitt 9: Hier wird der Hilfsenergiebedarf der Ventilatoren nun mit SPI berechnet. Frostschutz durch Reduzierung des Zuluftvolumenstroms wurde ergänzend aufgenommen. Die Abschnitte 9.4 und 9.5 wurden teilweise neu strukturiert und Algorithmen für die Bilanzierung von Wärmepumpen aufgenommen. Kennwerte für die Luftkühlung mit begrenzter Zulufttemperatur wurden ergänzt. Ein Baualterungsfaktor und die Verwendung von SEER-Werten aus der Energieetikettierungspflicht für Kältemaschinen wurden ergänzend aufgenommen.

Teil 7

Änderungen gab es auch bei der Berechnung des Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau“:

Aufgenommen wurden im Kapitel 4.2 Schnittstellen zur Bilanzierung, zur EN 16798 Blatt 3, zur EN 13053 in Tabelle 8 sowie eine Übersicht der Kälteerzeugungssysteme (Bild 10);

Der Baualterfaktor wurde aus Anhang E in den Abschnitt 7.1.3 überführt;

Die neuen Kältemittel R1234ze und R290 sind in den Tabellen 25 und 27 enthalten;

In die Tabelle 38 wurde die freie Kühlung im Parallelbetrieb aufgenommen.

Teil 8

Beim Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen“ gab es die folgenden Änderungen:

Bei der Berechnung des Jahresnutzungsgrades wird der Einfluss der Auslastung der Wärmepumpen berücksichtigt;

Der Bewertungsansatz für thermische Solarsysteme wurde komplett neu gefasst;

Der Einsatz von Wohnungsstationen wurde nun berücksichtigt;

Gasdurchlauferhitzer sind neu in die Bewertung aufgenommen worden;

Systeme zur passiven Wärmerückgewinnung aus Duschwasser mittels Wärmeübertrager wurden neu in die Bewertung aufgenommen;

Standardwerte für Pellet- und Holzhackschnitzelkessel wurden aufgenommen;

Berücksichtigung des Hilfsenergieaufwands für Niedertemperatur-Gas-Spezialheizkessel.

Teil 9

Er behandelt den End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen“ mit den nachfolgenden Änderungen:

Angabe von Standardwerten für verschiedene motorische KWK-Systeme;

Aufnahme eines Berechnungsabschnittes für KWK-Systeme mit Brennstoffzellen;

Ergänzung von Berechnungsbeispielen;

Überarbeitung und Ergänzung von Stromverbrauch und -produktion in Abstimmung mit Blatt 1;

Überarbeitung des Abschnitts für PV-Systeme;

Überarbeitungen der Ergänzungen in technischer und redaktioneller Hinsicht.

Teil 10

Modifikationen gibt es auch bei den Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten“:

Es wird ein neuer Ansatz für den Nutzwärmebedarf von Trinkwarmwasser bei Wohngebäuden (Tabelle 4) verfolgt, Ergänzung von Angaben für den Anwendungsstrombedarf;

Aufnahme der Größe Anpassungsfaktor zur Beleuchtung vertikaler Flächen“ (Tabelle 5 und Anhang A);

Änderung der Zuordnung von Raum-Solltemperaturen bei Nutzungen mit niedrigen Innentemperaturen (Tabelle 5 und Anhang A);

Änderung der Angaben zu Mindest-Außenluftvolumenstrom, Mindest-Außenluftvolumenstrom Gebäude und relativer Abwesenheit bei den Nutzungen gewerblicher und industrieller Hallen und Labor (Tabelle 5 und Anhang A);

Korrektur der Angaben zu Wärmequellen – Personen“ bei den Nutzungen gewerblicher und industrieller Hallen (Tabelle 5 und Anhang A).

Teil 11

Sie behandelt die Gebäudeautomation“ und enthält nun neu eine Tabelle 5 mit Standardwerten zum elektrischen Hilfsenergiebedarf für Einrichtungen der Gebäudeautomation.

Teil 12

Dieser Teil soll Tabellenverfahren für Wohngebäude“ beinhalten und befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

Richtlinienentwurf VDI 2081

Der Richtlinienentwurf VDI 2081 [2] gilt für alle RLT-Anlagen, die der Lüftung oder Klimatisierung von Aufenthalts- und Arbeitsräumen dienen. Die Richtlinie be-zieht sich auf die im Zusammenhang mit der Errichtung solcher Anlagen zu stellenden schallschutztechnischen Anforderungen und die dafür zu treffenden Maßnahmen, jedoch nicht auf Maßnahmen an der Baukonstruktion, in denen die RLT-Anlagen installiert sind.

Inhaltlich werden ausführlich behandelt Formelzeichen, akustische Grundlagen, Allgemeines, Richtwerte für den maximalen Schalldruckpegel, die Ermittlung des Ventilatorgeräuschs sowie der Geräusche von raumlufttechnischen Geräten (Kapitel  9). Die Ermittlung der Schallleistung von Leitungsnetzen wird beschrieben und eine Abschätzung der in der Anlage zu erwartenden Schallpegelsenkung vorgenommen. Schallausbreitung und die Ermittlung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen (Kapitel 13) sind weitere Themen.

Beispiele zur Anwendung der Richtlinie sollen in einem späteren Blatt 2 der Richtlinie behandelt werden.

Bewertung

Die akustischen Grundlagen werden prägnant und nachvollziehbar dargestellt. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Kapitel von Erstellern von Dokumentationen und Prospekten aufmerksam gelesen würde und damit endlich eindeutig die Angaben korrekt gemacht würden, ob es sich um einen Schalldruck- oder Schallleistungspegel handelt.

Tabelle 5 weist hilfreiche Empfehlun-gen für A-bewertete Schalldruckpegel der RLT-Anlagen im Aufenthaltsbereich anhand von Beispielen für verschiedene Raumarten aus.

Die Aussagen zum Schalldruckpegel außerhalb von Gebäuden sind ein wichtiger Hinweis für die Aufstellung des Kondensators von Luft/Wasser-Wärmepumpen.

Obwohl die Kapitel 9 bis 13 auf den ersten Blick umfangreich erscheinen, dokumentieren sie eine ausgewogene Planungs- und Berechnungsgrundlage. Wenn diese in der Planungs- und Ausführungspraxis von RLT-Anlagen ausreichend berücksichtigt würden, dann gäbe es wesentlich weniger Probleme bei der Gewährleistung der akustischen Behaglichkeit, zumal Fehler bei der Auslegung und Montage im Nachhinein sehr schwer zu korrigieren sind.

Der vorliegende Richtlinienentwurf ist damit ein sehr gutes Kompendium zum Schallschutz sowohl in RLT-Anlagen als auch zum Verständnis der Geräuscherzeugung und der Lärmminderung. Der Entwurf ist ein Beweis, wie technisches Know-how in einem Dokument kurz und prägnant zusammengefasst kann, ganz im Gegensatz zu den aktuellen DIN-EN-Normen in der TGA. Dennoch wäre es wünschenswert, von der Möglichkeit von Einsprüchen und Korrekturhinweisen Gebrauch zu machen.

Prof. Dr.-Ing. (em.) Achim Trogisch,

HTW Dresden, Fakultät Maschinenbau, Lehrgebiet TGA

Fußnoten

Literatur:

[1]DIN V 18599 (Vornorm) Blatt 1 bis 11: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 2016

[2]VDI 2081 Blatt 1 (Entwurf): Raumlufttechnik – Ge-räuscherzeugung und Lärmminderung. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2016

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