Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Das sollten Sie wissen

    Nachtrag zum Umgang mit Kältemittelgemischen

    Technik

    Einleitung In der letzten Ausgabe berichteten wir zum Thema zeotrope Kältemittelgemische, dass sich bei weitgehend entleerten Gebinden auch die Zusammensetzung der Flüssigphase ändert und somit eine Restmenge von ca. 10 % im Gebinde verbleiben sollte (siehe KK 8/2009 S. 22).

    Ergebnisse Die Berechnung der Zusammensetzungen von Dampf/Flüssigkeit für das Kältemittel R 407C wurde mit dem Berechnungsprogramm KleaCalc1) vorgenommen. Mit diesem Programm sind zwei Berechnungen möglich. Es kann unter dem Menüpunkt Berechnung/Kältemittelgemisch in Behältern entweder

    a) Gemischzusammensetzung in Behältern oder

    b) Flüssigbefüllung (besser Entnahme) aus Behältern

    berechnet werden.

    In unserer Veröffentlichung wurde Berechnungsmethode a) herangezogen. Wird der Menüpunkt Flüssigbefüllung aus Behältern zur Berechnung verwendet, ergeben sich andere Werte für die Zusammensetzung von Dampf und Flüssigkeit der Restfüllmenge. Diese Werte sind stark temperaturabhängig. Wird als Temperatur bei der Entnahme 20 °C angenommen, ergeben sich kleinere Abweichungen von der Sollzusammensetzung als beispielsweise bei 40 °C. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Restmenge im Kältemittelbehälter für folgende Bedingungen:

    Aus einem Kältemittelbehälter mit einem Volumen von 12,5 Liter und einer Füllmenge von 11 kg werden 20 Teilmengen à 0,5 kg aus der Flüssigphase entnommen. Es verbleibt eine Restfüllmenge von 1 kg.

    Leider sind mit dem Programm keine Berechnungen für Temperaturen über 40 °C möglich. Bei höheren Entnahmetemperaturen, wie sie leicht bei Behältern auftreten können, die im Sommer im Fahrzeug aufbewahrt werden, ergeben sich noch größere Abweichungen, so dass das Kältemittel nicht mehr der Spezifikation entsprechen würde.

    1) KleaCalc Version 5.0 INEOS Fluor International Ltd.

    2) Liegt nicht mehr innerhalb der in DIN EN 378 festgelegten Grenzabmaße

    Anschluss von Sicherheitsdruckschaltern an Kälteanlagen

    Technik

    Frage Dürfen Kapillarleitungen zum An­schluss von sicherheitstechnischen Bauteilen in einer Kälteanlage (Druckwächter, Druckbegrenzer und Sicherheitsdruckbegrenzer) eingesetzt werden?

    Antwort Zu Ihrer Frage kann man Folgendes in der DIN EN 378-2 Ausgabe 2008 finden:

    6.2.3.4 Rohrleitungen für Zusatzaus­rüstungen und Messungen

    Die Rohrleitungen, einschließlich flexibler Rohrleitungen nach den Festlegungen in EN 1736 für den Anschluss von Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, müssen im Hinblick auf den maximalen zulässigen Druck eine ausreichende Festigkeit aufweisen und so verlegt werden, dass Schwingungen und Korrosion so gering wie möglich sind.

    Rohre für den Anschluss von Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen sollten so angeschlossen und geführt werden, dass Ansammlungen von flüssigen Öl oder Schmutz vermieden bzw. möglichst gering gehalten werden.

    Für Anschlussrohre von Sicherheitsschalteinrichtungen ist ein Nenn-Innendurchmesser von mindestens 4 mm erforderlich. Ausnahmen sind bei Sicherheitsschalteinrichtungen möglich, für die ein Anschlussrohr mit einem kleineren Durchmesser erforderlich ist, um Pulsationen abzudämpfen. Wenn diese Dämpfung zur Sicherstellung der Funktion der Einrichtung erforderlich ist, muss das Anschlussrohr am höchstmöglichen Teil des Behälters oder der Rohrleitung angebracht werden, um zu verhindern, dass Flüssigkeit oder Öl in das Anschlussrohr eindringen.

    Damit steht fest, dass Kapillarleitungen für den Anschluss an Sicherheitsschalteinrichtungen nicht zulässig sind. Sollten Sie an Anlagen arbeiten, die mit Kapillarleitungen an Druckwächter, Druckbegrenzer oder Sicherheitsdruckbegrenzer ausgestattet sind, weisen Sie den Betreiber darauf hin, dass diese besser ausgewechselt werden müssen. Verpflichtend steht dies in der Betriebssicherheitsverordnung.

    §12 Betrieb

    (1) Überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden [].

    (3) Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

    (5) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.

    Der TÜV hatte übrigens bereits Mitte der 90er Jahre festgestellt, dass sich die Kapillare im Laufe der Betriebszeit mit Kältemaschinenöl füllen kann. Dies führt zu einer Verhinderung der Druckweiterleitung. Die Funktionsfähigkeit des sicherheitstechnischen Bauteils ist damit nicht mehr gewährleistet.

    Aus diesem Grund forderte der TÜV seither bei Anlagenprüfungen, die Kapillare gegen eine Anschlussleitung mit Nenninnendurchmesser von mindestens 4 mm auszutauschen.-

    Online-Archiv

    Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/

    alle Themen der letzten Jahre gesammelt.

    Die Technologie-Transfer-Stelle wird gefördert mit Mitteln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).