Frage: Ich möchte in meinem Gebäude eine Split-Klimaanlage installieren lassen und habe daher einige Angebote eingeholt. Alle Fachfirmen haben Klimaanlagen mit dem Kältemittel R 32 angeboten, das bekanntlich umweltschädlich ist und daher bald verboten werden soll. Ist es überhaupt noch sinnvoll, eine derartige Anlage installieren zu lassen?
Antwort: Tatsächlich ist das Inverkehrbringen von Luft-Luft-Splitsystemen mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW und einem Kältemittel mit GWP ab 150 ab 2029 verboten. R 32 hat ein Treibhauspotential von 675 und fällt damit unter dieses Verbot. Für Anlagen mit einer höheren Nennleistung als 12 kW ist R32 noch länger erlaubt.
Das Verbot betrifft aber nur das Inverkehrbringen [1] und nicht den Betrieb vorhandener Anlagen. Eine vor dem Verbotstermin in den Verkehr gebrachte Anlage darf quasi unbefristet weiterbetrieben werden.
In der aktuellen F-Gase-Verordnung ist geregelt, dass Reparaturen an Klimaanlagen auch nach dem Inverkehrbringensverbot noch erlaubt sind. Auch für das Nachfüllen des Kältemittels gibt es keine Befristung. Es dürfen Teile von Erzeugnissen, die für die Reparatur bestehender Anlagen erforderlich sind, in Verkehr gebracht werden, sofern bei der Reparatur die Leistung, die Kältemittelmenge und der GWP-Wert des Kältemittels nicht erhöht werden. Gegebenenfalls muss von Fall zu Fall geprüft werden, dass die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das Inverkehrbringen eines kompletten Kühlkreislaufs ist beispielsweise verboten.
Einen Haken gibt es allerdings im Fall eines Defektes an einer Split-Klimaanlage. Laut FAQ des Umweltbundesamtes gilt: „Ein Außen-/Innengerät selbst kann nicht als Ersatzteil, sondern nur als „Teil“ eines Erzeugnisses oder einer Einrichtung im Sinne von Art. 11 Abs. 1 angesehen werden und darf nach den Verbotsterminen des Anhangs IV nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Und umgekehrt gilt: Wird die Innen- oder Außeneinheit eines Split-Systems ersetzt, dann handelt es sich, nach Auffassung der EU-Kommission, insgesamt um ein neues System.“
In naher Zukunft wird man sich mit Alternativen zum Kältemittel R 32 anfreunden müssen. Wenn Sie eine wirklich zukunftssichere Klimaanlage einbauen lassen wollen, dann wäre eine Propan-Anlage empfehlenswert. Es gibt bereits einige Modelle auf dem Markt. Da es sich bei Propan um ein „extrem entzündbares Gas“ (H 220) handelt, sind je nach Füllmenge der Anlage und Raumvolumen zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz vorzusehen.