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EU-Verordnung zur Dichtheitskontrolle aufgehoben

Die Verordnung (EG) Nr. 1516 / 2007, die seit 2007 Anforderungen an Dichtheitskontrollen von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) regelte, wurde am 23. Juli 2026 außer Kraft gesetzt [2].

Die Verordnung (EG) Nr. 1516 / 2007 beinhaltete Vorgaben für die praktische Durchführung der Dichtheitskontrolle. Sie definierte u. a die Methoden der Dichtheitskontrolle, Nachweisgrenzen für elektronische Lecksuchgeräte und beschrieb damit die verordnungskonforme Dichtheitskontrolle.

Die EU-Kommission hält die Verordnung jetzt für überflüssig und begründet die Aufhebung mit folgenden Argumenten

  • die Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen haben sich inzwischen weiterentwickelt und beinhalten bereits umfassende Regelungen zur Vermeidung von Leckagen, Überwachung, Zertifizierung und das Führen von Aufzeichnungen,
  • die in der Verordnung beschriebenen Nachweismethoden tragen der aktuellen technischen Entwicklung nicht mehr Rechnung,
  • die beschriebenen Methoden sind zu weit gefasst sind und gewährleisten daher keine harmonisierte Anwendung in der gesamten EU,
  • die in der Verordnung beschriebenen Verfahren wurden in der Praxis durch aktuelle Methoden zur Dichtheitskontrolle ersetzt, die in der gesamten Union für die betreffenden Einrichtungen angewandt werden.

Um rechtliche Klarheit zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wurde die Verordnung aufgehoben und nicht ersetzt. Die Kälteverbände hatten sich für eine Überarbeitung und Beibehaltung der Verordnung ausgesprochen.

Für Kälte-Klima-Fachbetriebe bedeutet dies, dass die Verordnung (EG) Nr. 1516 / 2007 jetzt nicht mehr als Rechtsgrundlage für Dichtheitskontrollen herangezogen werden kann. Es gelten die Anforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024 / 573 sowie die aktuellen technischen Regeln und Normen zur Dichtheitsprüfung.

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