Frage: Unser Kunde fragt nach einer Energetischen Inspektion für Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von über 12 kW und einem Alter von 10 Jahren. Wozu dient diese Prüfung und können Sie uns eine Fachfirma nennen, die diese Arbeit durchführen darf?
Antwort: Bei der energetischen Inspektion handelt es sich um eine Betreiberpflicht gemäß § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie gilt für Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW. Die Inspektion ist erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme durchzuführen. Anlagen, die vor dem 1.10.2018 bereits älter als zehn Jahre waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden, mussten spätestens bis 31.12.2022 geprüft werden.
Die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen gibt es übrigens schon seit 2007. Sie wurde anfangs durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Der Zweck der Inspektion von Klimaanlagen liegt darin zu überprüfen, ob die jeweilige Klimatisierung im Gebäude energieeffizient abläuft. So können sich beispielsweise Nutzungsänderungen der Räume auf den aktuellen Kühlbedarf auswirken. Für einen energieeffizienten Betrieb der Klimaanlage liefert die Funktion der Regelung einen entscheidenden Beitrag. Somit werden die Regelungsparameter Luftmengen, Temperatur, Raumluftfeuchte und Betriebszeit in Zuge der Inspektion erfasst und bewertet.
Gemäß GEG § 74 Abs. (3) können Anlagen von der Inspektionspflicht ausgenommen werden, wenn moderne automatische Überwachungs- und Regelungssysteme vorhanden sind oder die Energieeffizienz der Anlage bereits durch gleichwertige vertragliche bzw. technische Maßnahmen sichergestellt wird. Die exakten Ausnahmeregelungen finden Sie im GEG.
Die energetische Inspektion darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Die erforderliche Sachkunde kann von einem Kälteanlagenbauermeister beispielsweise durch den Besuch des Seminars „T 17 Energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß § 74 - 78 GEG“ erworben werden. In diesem zweitägigen Seminar lernen die Teilnehmer die relevanten Randbedingungen für die Energieeffizienz einer Klimaanlage kennen, sie werden mit den wichtigsten Verfahren der Leistungsmessung vertraut gemacht und sie erhalten eine Anleitung zur Erstellung der von den zuständigen Regierungspräsidien geforderten Inspektionsberichte.
Eine Liste mit fachkundigen Personen, die die energetische Inspektion durchführen dürfen, hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) auf seiner Internetseite unter unter https://www.fgk.de/fachleute/ veröffentlicht.