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Bürokratieabbau ist auch bei Normen und Richtlinien notwendig

Wieder Überblick gewinnen!

Eine Norm war früher einfach und überschaubar. Heute sind das überwiegend wissenschaftliche und umfangreiche Abhandlungen, die nur noch von wenigen verstanden werden. Es werden die kleinsten Details vorgegeben, auch der Einfluss von einzelnen Produktherstellern wird verstärkt sichtbar. In der täglichen Planungspraxis ist es kaum noch möglich, den Überblick zu behalten.

Wuchernde Normen-Vielfalt

Seit 2010 wurden zahlreiche DIN-Normen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen der europäischen Harmonisierung neu erstellt oder überarbeitet. In den letzten Jahren wurden Normen zudem auch an die zunehmende Digitalisierung und Nachhaltigkeit angepasst. Themen wie Energieeffizienz, digitale Dokumentation und vernetzte Systeme spielen eine immer größere Rolle.

Es gibt derzeit etwa 2800 europäische Normen (DIN EN, DIN EN ISO) sowie deutsche (DIN) und Richtlinien (z. B. VDI), die für die TGA relevant sind. Diese umfassen Bereiche wie Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR- und Rohrleitungs-Technik.

Obwohl durch den Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) regelmäßig aktualisierte Ausgaben des „Regelwerks der Technischen Gebäudeausrüstung“ veröffentlicht werden, fällt es insbesondere Planern, Anlagenerrichtern und -betreibern immer schwerer, einen Überblick darüber zu behalten. Auch helfen solche Plattformen wie DIN-Haustechnik online des Beuth Verlages nur ungenügend, weil die Suche z. T. zeitaufwendig ist als auch Zugriffsrechte notwendig sind.

Änderungen bei Norm-Entwürfen und auch beim Weißdruck werden verbal aufgelistet. Sie sind bei dem Umfang der Normen von im Allgemeinen 40 bis 100 Seiten und unter Umständen noch viel mehr als bei der DIN 18599 und der DIN EN 16798 mit 17 Teilen für Nutzer kaum noch in ihrer Wichtigkeit erkennbar bzw. nachvollziehbar.

Vertragsrechtliche Regelungen, wie die VOB und die HOAI - wobei diese nur unzureichend gewerke-übergreifend abgestimmt sind - sowie fachspezifische Richtlinien wie z. B. DVGW, VDS verkomplizieren den Planungsprozess weiter.

In der täglichen Planungspraxis ist es kaum noch möglich, den Überblick zu behalten.

Beispiele für Überregulierung und Verkomplizierung

Nach dem Erscheinen des Entwurfs der DIN EN 12599 von 01 / 2011 [1] mit dem Titel „Lüftung von Gebäuden - Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen“ erfolgte der Weißdruck 01 / 2013 [2]. Diese Richtlinie ist eine praktikable und praxisnahe Unterlage für die Abnahme von RLT-Anlagen incl. der Komponenten. In den ATV DIN 18379 im Teil C [3] wird u.a. ausgeführt: „„Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C ist nach dem Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) eine Abnahmeprüfung durchzuführen. Das entsprechende Verfahren ist in DIN EN 12599 beschrieben.“

Zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2011 war schon kritikwürdig, dass zwischen dem Erscheinen des Entwurfs und dem Ende der Einspruchsfrist nur ein bis maximal zwei Monate lagen. Ein Schelm, war dahinter Absicht vermutet. Diese Praxis hat sich leider bis heute nicht geändert, vielleicht weil die Meinung der Praxis gar nicht erwünscht ist?

Im September 2015 erschien als Weißdruck die DIN EN 16211 {4] „Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen“ Sie gilt für Messungen von Luftvolumenströmen in Lüftungssystemen und beschreibt dazu verschiedene Verfahren und auch, wie Messungen innerhalb der für das Verfahren vorgeschriebenen Toleranzen durchgeführt werden sollen.

Warum diese Richtlinie, die unter englischer Regie erarbeitet wurde, notwendig war, erscheint unverständlich, zumal in der DIN EN 12599 die wesentlichen Punkte bereits klar und eindeutig geklärt sind. Deshalb ist die DIN EN 16211 ein weiteres Beispiel für die zurzeit bestehende, oft unnötige Normungsvielfalt, die Folgen der Nichtaktivität von Deutschland in der europäischen Normung und der kritiklosen Übernahme einer EN-Norm. Da helfen weder ein entsprechendes Vorwort noch Bemerkungen im Anwendungsbereich.

Im Zusammenhang mit der EPBD, der EnEV, dem GEG und damit der Überarbeitung der DIN EN 16798 ergab sich wahrscheinlich die Notwendigkeit, beide Normen zu aktualisieren und an die geforderten Randbedingungen der Energieeffizienz von Gebäuden anzupassen.

Im August 2024 folgte dann der Entwurf der DIN EN 12599 [5} mit dem Titel „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden (deutsche und englische Fassung)“. Bei den Änderungen wird u. a. darauf hingewiesen, dass die Richtlinie auch für Wohngebäude gilt, die Verfahren zur Messung des Luftdurchlasses wurden in die EN 16211 übertragen und die Methode der Messung zur Luftdichtheit nach DIN EN 16798 Blatt 3 [6] übernommen. Außerdem wird aufgeführt, dass die Norm ein Verfahren festlegt, das dazu dient, die Übergabe und Inspektion der installierten Lüftungsanlagen und Luftbehandlungssysteme technisch zu unterstützen.

DINEN16211 mit Problemen

Nach dem Entwurf der DIN EN 16211 von 05 / 2023 [7] erschien im August 2025 dann der Weißdruck dieser Norm [8] mit dem Titel „Lüftung von Gebäuden – Luftvolumenstrommessung in Lüftungssystemen – Verfahren (deutsche Fassung)“. Die informativen Anhänge A und B beinhalten zusätzliche Verfahren und die Beschreibung der Messunsicherheit.

Es wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen: redaktionell überarbeitet; die Tracergas-Methode ist in Anhang A; zwei neue Methoden zur Messung des Volumenstroms am Abgas und Ansauggitter in Anhang A aufgenommen; Teile, die sich mit der Messunsicherheit befassen, durch Anhang B ersetzt; die Anforderungen an die Messgeräte werden nun in MPME (Maximum Permissible Measurement Error) ausgedrückt; die in EN 12599 von 2012 beschriebenen Verfahren zur Messung des Luftdurchsatzes in Lüftungskanäle aufgenommen. Diese Änderungen bedeuten, dass in der zukünftigen DIN EN 12599 die Verfahren nicht mehr dokumentiert werden

  • In den ATV DIN 18379 im Teil C der VOB der Hinweis auf die DIN EN 12599 geändert werden muss bzw.,
  • in der DIN EN 12599 bezüglich der Messverfahren ein ausdrücklicher Hinweis auf die DIN EN 16211 notwendig ist, d.h. bei der Veröffentlichung des Weißdruckes.
  • Für die Autoren dieses Artikels stellt sich, wie schon 2015 in der Fachpresse ausgeführt, die Frage der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer DIN EN 16211, auch wenn in diese zukünftig die Verfahren der DIN EN 12599 integriert sind. Weiterhin gelten die o. g. Schlussfolgerungen zur Erstausgabe der DIN EN 16211.

    VDI6026: Dokumentations-Anforderungen

    Als weiteres Negativbeispiel kann man die VDI 6026 [9], „Richtlinie zur Dokumentation in der TGA“ anführen, die weit über die Anforderungen der HOAI [10] (Planung) und der VOB (Ausführung) hinausgeht, da insbesondere in der VOB in der jeweiligen ATV völlig unzureichende Anforderungen an die Dokumentation gestellt werden.

    Da die VOB Grundlage fast jeden Bauvertrages ist, muss auf Zusatzvereinbarungen zurückgegriffen werden. Warum werden nicht VOB und HOAI angepasst? Keine oder unzureichende Dokumentationen bei der Abnahme und Übergabe von Anlagen/Gebäuden sind in der Baupraxis ein immer wiederkehrendes Problem. Mit der zunehmenden Technisierung der Gebäude aber immer wichtiger. Hier bedarf es einer grundsätzlichen Regelung, nicht einer Empfehlung in einer VDI-Richtlinie.

    VDI6041 und AMEV-Empfehlung158

    Zudem entstehen in diesem Zuge insbesondere für die Planung immer neue Leistungsbilder, die als besondere Leistungen zusätzlich zu vereinbaren sind. Hintergrund dafür ist, dass damit die Hoffnung verbunden ist, Planungs- und Ausführungsqualität zu verbessern.

    Hier sollten beispielhaft die VDI 6041 [11] und die AMEV-Empfehlung 158 [12] zum „Technisches Monitoring“ erwähnt werden. Es soll eine unabhängige Prüfinstanz geschaffen werden, die bereits in den sehr frühen Planungsstadien helfen soll, Planungsfehler und Ausführungsmängel zu erkennen. Hier erfolgt nach unserer Auffassung eine Vermischung mit Grundleistungen der HOAI und ein Verwischen von Verantwortlichkeiten [13]. Insbesondere die VDI 6041 beschreibt als besondere Leistung zahlreiche Grundleistungen der HOAI.

    Monitoring ist wichtig, um die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Vorteilhafter erscheint es, wenn das Monitoring als Optimierungsleistung im Sinne einer Feinparametrierung nach der VOB-Abnahme im realen Betrieb für einen längeren Zeitraum zu verstehen wäre. Eine Verankerung dieser Leistungen in der HOAI und VOB wäre sicherlich vorteilhaft für die Verbreitung und Anwendung.

    Die Verantwortlichkeit von Planer und Ausführungsfirma darf nicht eingeschränkt bzw. verwischt werden. Eine Vervielfachung von Prüfenden während der Planung und Ausführung macht den Planungsablauf komplizierter und den eigentlichen Planer frustrierter.

    Eine zusätzliche Prüfinstanz kann die Zuordnung von Verantwortlichkeiten erschweren.

    Fazit

    Unabhängig vom scheinbaren Drang, alles bis ins kleinste Detail vorschreiben zu wollen, wäre es sinnvoller, statt bestehende Regeln zu ändern neue zu erarbeiten, die prägnanter und kürzer sein sollten.

    Die Änderungen in den neu erarbeiteten DIN-Normen, insbesondere DIN EN-Normen, zu bestehenden Normen sollten verständlicher und nachvollziehbarer dokumentiert werden. Damit könnte man die Übersichtlichkeit der Normen für die Planungspraxis verbessern und verhindern, dass sie – wie es gegenwärtig der Fall ist - immer unübersichtlicher werden.

    Nach der Veröffentlichung von DIN-Normentwürfen sollte im Gegensatz zur bisherigen Praxis ausreichend Zeit für Einsprüche (wie z.B. bei VDI-Richtlinien) gegeben werden.

    Eine Vielzahl von Regularien und zusätzlichen Prüfinstanzen schützt nicht vor Planungsfehlern und Ausführungsmängeln. Vielmehr wird eher die Unübersichtlichkeit gefördert und der nutzbringende Einsatz in der täglichen praktischen Tätigkeit ist nicht mehr gegeben.  

    Literatur:

    [1] Technik am Bau (tab) Newsletter von 18/2024, Bauverlag

    [2] Smino-Report, 2024

    [3] AMEV Empfehlung 158 „Technisches Monitoring“ 2020

    [4] VDI 6041- Facility Management – Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen, 07-2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin

    [5] VDI 6039 Facility-Management Inbetriebnahmemanagement für Gebäude-Methoden und Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen 06-2011, Bestätigt: 2019, Beuth Verlag GmbH, Berlin

    [6] GEG 2020: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden; 08/2020, geänd. 10/2023

    [7] Trogisch, A, Mai, R.: Energetische Inspektion in der Technischen Gebäudeausrüstung, 2022, 2. Auflage, ITM InnoTech Medien GmbH; Kleinaitringen

    [8] Trogisch, A.; Dose, St.; Kappler, A.: Planungs- und Qualitätsmanagement von RLT-Anlagen – Leitfaden für die Planungspraxis. 1. Auflage, VDE-Verlag, 2010.

    [9] Trogisch, A.: Bemerkungen zur Projektplanung – Monitoring; 2015; GI – Gesundheitsingenieur, H. 1, S. 372 – 375

    [10] HOAI: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur-leistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; 2021

    [11] VDI 6041: Facility-Management -Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; 07/2017

    [12] AMEV Empfehlung 158: Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung - Schnittstellen zum technischen Inbetriebnahmemanagement-(Technisches Monitoring 2025); Lfd. Nr. 178

    [13] Thiele, H.-P.; Trogisch, A.: Keine weitere Kontrollinstanz, 11/2025;  KK Die Kälte + Klimatechnik, S. 38 -41, Gentner Verlag , Stuttgart

    Prof. Dr.-Ing. (em.) Achim Trogisch,
    HTW Dresden, Fakultät ­Maschinenbau, Lehrgebiet

    Dipl.-Ing.
    Hans-Peter Thiele,
    ehem. Fachverantwortlicher TGA für alle Baumaßnahmen auf der Berliner Museumsinsel beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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