Mit der Empfehlung vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) „Technisches Monitoring 2025“ wurde die bisher gültige Empfehlung aus dem Jahr 2020 umfassend fortgeschrieben.
AMEV Nr. 178
Technisches Monitoring 2025
Titel: Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung – Schnittstellen zum Technischen Inbetriebnahmemanagement. Veröffentl.: 06/2025; Ersatz für Ausgabe 2020
Die Ausgabe von 2020 wurde umfassend fortgeschrieben. Dies war notwendig durch zeitliche gesetzliche Entwicklungen und insbesondere auf Grund von praktischen Erfahrungen. Die wesentlichen Hinweise werden fortgeschrieben. Ein entscheidender Bestandteil ist die Präzisierung der Schnittstellen zwischen den klassischen Werkleistungen der Planer und Ausführungsfirmen gegenüber den ergänzenden Leitungen der Qualitätssicherung.
Schwerpunkt der Unterlage ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zusätzlich zu den Leistungen der Planer und Errichter.
Die Empfehlung richtete sich insbesondere an Bauherrn und Betreiber von öffentlichen Gebäuden und umfasst dabei die Bereiche Planen und Bauen. Unklar ist, warum nur auf die Leistungsphasen der HOAI und nicht auf die der RBBau Bezug genommen wird.
Zusätzlich wird für den Bauherrn für das Technische Monitoring u.a. ein unabhängiger geeigneter Dritter empfohlen.
Brandschutz - Rauchwarnmelder
DIN 14676 Bl. 1
Titel: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung. Veröffentl.: 05/2025; Ersatz für DIN 14676 von 09/2023
Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Rauchwarnmelder können als Einzelrauchwarnmelder miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden.
Inhaltlich werden behandelt: Begriffe; Planung und Montage; Betrieb; Instandhaltung.
Die informativen Anhänge A bis E beinhalten Aussagen zu: Informationen und Empfehlungen zur Anwendung von vernetzungsfähigenRauchwarnmeldern; Informationen und Empfehlungen für Bewohner – Verhalten im Brandfall; Einsatz von anderen Meldern; Empfehlungen für Bewohner mit besonderen Bedürfnissen; Übersicht der möglichen Inspektionsverfahren.
Brandschutz
DIN 18232 Bl. 101 (Entwurf)
Titel: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232 Bl. 10. Veröffentl.: 05/2025; Einsprüche bis 11.06.2025
Dieser Normentwurf legt Kriterien zu den einzelnen Kompetenznachweisen nach DIN 18232 Bl. 10 fest.
Inhaltlich werden behandelt: Begriffe; Abkürzungen; Nachweis der Fachkompetenz von Dienstleitungsunternehmen; Befristung des Nachweises der Fachkompetenz nach Bl. 10.
Rauchwarnmelder können als Einzelrauchwarnmelder miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden.
Prof. Dr.-Ing. (em.) Achim Trogisch,
HTW Dresden, Fakultät Maschinenbau, Lehrgebiet
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