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Anlagenfertigung

Zertifizierungspflicht

Frage: Wir sind Hersteller von Wärmepumpen als Seriengeräte. Unser Fertigungspersonal, das die Anlagen im Werk zusammenbaut und befüllt, muss nach unserer Information nicht zertifiziert sein. Nur unsere Servicetechniker, die beim Kunden vor Ort die Geräte warten, prüfen und reparieren, brauchen eine Zertifizierung. Ist diese Sichtweise korrekt und wo ist diese Regelung zu finden?

Antwort: Es ist tatsächlich so, dass Ihr Personal, welches in der Fertigung arbeitet, nicht zertifiziert sein muss. Die Regelung ist zu finden in der Durchführungsverordnung VO(EU)2015/2067 [1], welche Details zur Zertifizierung regelt:

Artikel 2 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für natürliche Personen, die folgende Tätigkeiten ausführen:

a) Dichtheitskontrolle von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, es sei denn, es handelt sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung, die als solche gekennzeichnet ist und fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10 t CO2-Äquivalent enthält;

b) Rückgewinnung;

c) Installation;

d) Reparatur, Instandhaltung oder Wartung;

e) Stilllegung.

(2) ……

(3) Diese Verordnung gilt nicht für Herstellungs- und Reparaturtätigkeiten, die an der Herstellungsstätte für die in Artikel 1 genannten Einrichtungen ausgeführt werden.

Damit darf Ihr nicht zertifiziertes
Personal in der Produktionsstätte nicht nur Anlagen herstellen und befüllen,
sondern auch reparieren. Der Gesetzgeber
geht offenbar davon aus, dass dort das
Personal entsprechend unterwiesen und kontrolliert wird.

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