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ChemKlimaschutzV vom Kabinett beschlossen

Wie an dieser Stelle schon häufig erwähnt wurde, steht nach Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung im Jahr 2024 noch die Novellierung der deutschen ChemKlimaschutzV aus. Sie ist für uns vor allem in Hinsicht auf die Zertifizierung von großer Bedeutung, da hier präzisiert wird, wie die Anforderungen der F-Gase-Verordnung umgesetzt werden. Am 19.11.2025 wurde die vom Bundeskabinett beschlossene Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) veröffentlicht [1]. Sie muss noch durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und wird erst im Frühjahr 2026 in Kraft treten – Änderungen sind also noch möglich.

Einige Punkte aus dem Kabinettsbeschluss zum Thema Zertifizierung:

  • Bestehende Zertifikate, die gemäß der den alten Verordnungen erworben wurden (Kategorie I bis IV), können auf die neuen Zertifikate umgestellt werden, sofern die Person bis spätestens 12.03.2029 an einem Auffrischungskurs für die jeweiligen Tätigkeiten teilgenommen hat.
  • Für Personen mit einem Zertifikat der Kategorie I, die bereits mit natürlichen Kältemitteln (Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffdioxid oder Ammoniak) arbeiten und über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, kann der praktische Teil des Auffrischungskurses entfallen, um ihr altes auf ein neues Zertifikat umstellen zu lassen. Der Praxisteil wird in diesem Fall durch eine Selbsterklärung ersetzt.
  • Auf jedem Zertifikat muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass eine Sachkundebescheinigung nicht zu einem Eintrag in die Handwerksrolle führen darf.
  • Jetzt weiterlesen und profitieren.

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