Wie an dieser Stelle schon häufig erwähnt wurde, steht nach Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung im Jahr 2024 noch die Novellierung der deutschen ChemKlimaschutzV aus. Sie ist für uns vor allem in Hinsicht auf die Zertifizierung von großer Bedeutung, da hier präzisiert wird, wie die Anforderungen der F-Gase-Verordnung umgesetzt werden. Am 19.11.2025 wurde die vom Bundeskabinett beschlossene Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) veröffentlicht [1]. Sie muss noch durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und wird erst im Frühjahr 2026 in Kraft treten – Änderungen sind also noch möglich.
Einige Punkte aus dem Kabinettsbeschluss zum Thema Zertifizierung: