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Anlagensicherheit

Einstellwerte für Gaswarngeräte

Frage: Wir haben eine Kälteanlage mit dem Kältemittel CO2 in einem Maschinenraum errichtet. Dazu wird jetzt noch ein Gaswarngerät installiert, welches bei Leckagen warnen soll. Ein Kollege sagte mir, dass die einzustellenden Alarmschwellen niedriger seien, als die Grenzwerte für CO2 in Großraumbüros. Ist diese Aussage richtig?

Antwort: Gaswarngeräte für CO2-Anlagen werden normalerweise angebracht, um Personenschäden im Fall von großen Leckagen zu verhindern. Ein Leckageerkennungssystem im Sinne des Umweltschutzes ist für das Kältemittel Kohlenstoffdioxid nicht vorgeschrieben. Es ist sicherlich kein Fehler, die CO2-Gaswarnanlage auf einen möglichst niedrigen Wert einzustellen, um Leckagen an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Eine Vorschrift, diese Geräte auf einen Wert unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes einzustellen, ist uns nicht bekannt.

Schauen wir uns zunächst die Grenzwerte an, die in einem Büro gelten. Hier gibt es den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), der gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten (bei 8 h täglich und 40 h Wochenarbeitszeit) im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Der Arbeitsplatzgrenzwert für CO2 beträgt 5000 ml/m³, das entspricht (bei 20 °C) 9,13 g/m³. Empfohlen wird dagegen, dass die Kohlenstoffdioxid-Konzentration in Innenräumen den Wert von 1000 ml/m³ nicht überschreiten sollte, da sonst die Konzentrationsfähigkeit abnimmt.

Die Gaswarnanlagen im Maschinenraum sollen primär vor gefährlichen Konzentrationen warnen. Hier geht es nur um eine kurzzeitige Belastung und daher liegen die Alarmschwellen im Allgemeinen weit über den Arbeitsplatzgrenzwerten.

Gemäß DIN EN 378 Teil 3 muss ein Detektor auf einen Warnwert von maximal 50 Prozent des ATEL / ODL-Wertes [5] eingestellt werden. Im Fall von CO2 wäre das eine Konzentration von 36,8 g/m³ was (bei 20 °C) einem Volumenanteil von etwa 2 Prozent entspricht. Dieser Wert ist ungefähr vier Mal so hoch wie der Arbeitsplatzgrenzwert.

In der DIN 14624 [6] vom August 2020 wird bei „festen Gasmeldern“ für Kohlenstoffdioxid im Hinblick auf den Personenschutz ein typischer Schwellenwert von 8000 ppm (entspricht 0,8 Prozent) vorgeschlagen.

Somit liegen die Warnwerte von CO2-Gaswarnanlage im Allgemeinen deutlich oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes.

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