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Energetische Inspektion an Klimaanlagen

Frage: In der August-Ausgabe der „Fragen aus der Praxis“ wurde das Thema „energetischen Inspektion an Klimaanlagen gemäß § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ behandelt. Wurde das Gebäudeenergiegesetz nicht inzwischen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst?

Antwort: Tatsächlich wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 29. Juli 2026 offiziell vom neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Der Bundestag hatte das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat das GModG am 29. Juli 2026 in Kraft. Da der Beitrag bereits Anfang Juli bei der Zeitschrift eingereicht wurde, waren die Informationen zu diesem Zeitpunkt noch zutreffend.

Auch wenn das Thema jetzt im Gebäudemodernisierungsgesetz behandelt wird und einige Änderungen gegenüber dem GEG vorgenommen wurden, die § 74 bis 77, die sich mit der energetischen Inspektion befassen, wurden nicht verändert und tragen auch noch die gleichen Bezeichnungen. Am eigentlichen Inhalt hat sich somit nichts verändert und die Informationen aus dem Artikel haben, bis auf die Bezeichnung des Gesetzes, weiterhin Gültigkeit.

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