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EU-Verordnungen

Zukunft der HFO

Frage: Wir planen und bauen Kälte- und Klimaanlagen für sehr unterschiedliche Kunden. Da die F-Gase-Verordnung novelliert werden soll, sieht es ja so aus, als dürften die herkömmlichen H-FKW nur noch für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden. Wären die HFO (Hydrofluorolefine, insbesondere R 1234 yf und R 1234 ze) nicht eine sinnvolle Alternative? Diese Stoffe haben schließlich ein sehr geringes Treibhauspotenzial und sind als A 2 L-Kältemittel in der Handhabbarkeit mit R 32 vergleichbar.

Antwort: Zurzeit liegen verschiedene Vorschläge für die Neufassung der F-Gase-Verordnung vor. Wie sie letztlich aussieht, wird sich vermutlich bis zur Jahresmitte herauskristallisieren. Was auf die Branche zukommen könnte, haben wir an dieser Stelle bereits in der April-Ausgabe beschrieben.

Als kurzfristige Alternative sind die HFOs wahrscheinlich vorerst weiter einsetzbar. Es ist aber davon auszugehen, dass die Anlagen mit diesen Kältemitteln künftig der Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle unterworfen werden.

Das größere Problem für diese Stoffgruppe dürfte sein, dass sie unter die PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) fallen. Sollte es zu einem PFAS-Verbot im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH im geplanten Umfang kommen, so würden diese Stoffe für Neuanlagen ab ca. 2027 verboten. Nachfüllen für Servicezwecke wäre noch 12 Jahre länger erlaubt. Auch darüber haben wir bereits in der April-Ausgabe berichtet.

Der Grund für dieses Verbot liegt vor allem in der Tatsache, dass freigesetztes R 1234 yf oder R 1234 ze in der Atmosphäre unter anderem zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut wird. Dieser Stoff ist sehr langlebig und wasserlöslich und kann sich daher in Gewässern anreichern. Eine Umweltgefährdung durch TFA kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Man sollte sich daher nicht darauf verlassen, dass die Stoffgruppe der HFOs auch langfristig einsetzbar ist.

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