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F-Gase-Verordnung

Dichtheitsprüfung an saisonal betriebenen Anlagen

Frage: In unserem landwirtschaftlichen Betrieb werden Kälteanlagen nur saisonal für 8Wochen im Jahr betrieben. Aufgrund des Kältemittels und der Füllmenge sind die Anlagen nach VO(EU)517 /2014 (F-Gase-VO) prüfpflichtig. Gilt diese Prüfpflicht auch für unsere Anlagen, obwohl diese nur eine sehr kurze jährliche Laufzeit haben?

Antwort: Die Prüfpflicht gilt für alle Kälteanlagen, die aufgrund des CO2-Äquivalents unter die VO(EU)517/2014 (F-Gase-VO) fallen. Das CO2-Äquivalent errechnet sich aus dem GWP-Wert des Kältemittels und der Füllmenge. Ausnahmen bezüglich der realen Laufzeit existieren nicht, da das Kältemittel auch während der Stillstandszeit austreten kann. Deshalb müssen auch diese Anlagen regelmäßig auf Dichtheit ­kontrolliert ­werden.

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