Frage: Wir verwenden in unserer Firma seit Jahren nur noch Kohlenwasserstoffe als Kältemittel. Die Quereinsteiger (ohne Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik), die in dieser Zeit eingestellt wurden, wurden innerbetrieblich angelernt und haben entsprechend kein Zertifikat gemäß F-Gase-Verordnung erlangt, da dies bisher nicht erforderlich war. Wie ist die Situation für diese Mitarbeiter bezüglich der Zertifizierung?
Antwort: Theoretisch benötigen die betroffenen Mitarbeiter ab sofort ein Zertifikat A 1 oder A 2 – je nach Füllmenge. In der ChemKlimaschutzV ist für diese Fälle kein Übergangszeitraum vorgesehen. Ähnliches gilt übrigens für Personen, die bisher nur mit Kohlenstoffdioxid bzw. Ammoniak gearbeitet haben und noch kein Zertifikat haben. Die benötigen ab sofort ein Zertifikat B bzw. C.
Wir gehen allerdings davon aus, dass man in der Praxis einen gewissen Zeitraum zur Erlangung des Zertifikates einräumen wird. Ansonsten könnte eine große Gruppe von Personen ihrer unverzichtbaren Arbeit nicht mehr nachkommen – mit gravierenden Folgen für den Betrieb kältetechnischer Anlagen.
In Ihrem Fall müssen Sie jedenfalls dafür sorgen, dass alle Mitarbeitenden ohne Zertifikat so schnell es eben geht einen Kurs besuchen, der mit dem Zertifikat A 1 oder A 2 abschließt. Eine theoretische und eine praktische Prüfung sind dabei unumgänglich. Die innungseigenen Fachschulen beraten Sie sicherlich gerne zu einer Lösung.