Frage: Von unserem Kältemittelgroßhändler können wir das Kältemittel R 404 A nur noch in aufgearbeiteter Form beziehen. Für welche Zwecke darf dieses Kältemittel noch verwendet werden?
Antwort: R 404 A fällt mit einem GWP von 3922 in die Kategorie der Hoch-GWP-Kältemittel. In der F-Gase-Verordnung ist bereits seit 2015 geregelt, dass ab 1. Januar 2020 keine Kälteanlagen mit einem Kältemittel, dessen Treibhauspotenzial 2500 oder mehr beträgt, in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial ab 2500 ist als Frischware zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen ebenfalls seit 2020 verboten.
Aufgearbeitete [1] oder recycelte fluorierte Treibhausgase dürfen dagegen für Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen bis Ende des Jahres 2029 eingesetzt werden.
In der aktuellen F-Gase-Verordnung ist ab dem 1. Januar 2026 das Verbot der Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial ab 2500 als Frischware auf die Instandhaltung oder Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen ausgeweitet worden. Zu diesem Zweck dürfen aufgearbeitete oder recycelte fluorierte Treibhausgase mit GWP ab 2500 noch bis Ende 2031 eingesetzt werden.