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Wohnungslüftung verbessert die Qualität der Raumluft deutlich

Weg mit den Schadstoffen!

    Für die Außenluft gibt die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft genannt, genaue Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Doch welche Vorgaben gelten für den Innenbereich? Dass diese Frage zu stellen ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass sich die Menschen den größten Teil des Tages in geschlossenen Räumen aufhalten. Die meiste Zeit davon wird in den eigenen vier Wänden verbracht. Daher ist eine gute Qualität der Innenraumluft von großer Bedeutung. Sie ist aber nicht automatisch gegeben. Denn nicht nur das Verhalten und die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner, sondern auch Materialien oder Produkte, mit denen das Gebäude errichtet wurde oder die Wohnung ausgestattet ist, können bedeutsame Quellen für Schadstoffe sein. Bauprodukte sind hierbei besonders zu beachten, denn auf ihre Auswahl haben die Raumnutzer oft nur geringen Einfluss. Außerdem können sie später oft nur sehr aufwendig aus dem Gebäude entfernt werden.

    Viele Vorgaben sind zu beachten

    Gemäß § 3 der Musterbauordnung MBO müssen Gebäude so errichtet werden, dass sie die Gesundheit der darin befindlichen Personen nicht gefährden. Dazu heißt es bei Punkt 1: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Im dritten Abschnitt befasst sich die MBO mit den Bauprodukten und Bauarten. Weiteres wird in den Landesbauordnungen geregelt. Darüber hinaus ist auf europäischer Ebene die Bauproduktenrichtlinie von Bedeutung, die national durch das Bauproduktengesetz umgesetzt wird.

    Laut Umweltbundesamt wurden in den vergangenen Jahren von der Innenraumlufthygiene-Kommission IRK für einzelne Stoffe Richtwerte erarbeitet, die in die Kategorien I und II eingeteilt sind. Da die Innenraumluft viele organische Verbindungen enthält und Richtwerte nur für relativ wenige Einzelverunreinigungen zur Verfügung stehen, hat die IRK Maßstäbe zur Beurteilung der Innenraumluftqualität mithilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (Total Volatile Organic Compounds, TVOC) erarbeitet.

    Für diese TVOC-Werte wurden nicht einzelne Zahlenwerte, sondern Konzentrationsbereiche angegeben. Demzufolge ist in Räumen mit TVOC-Konzentrationen zwischen 10 und 25 mg/m³ ein täglicher Aufenthalt allenfalls vorübergehend zumutbar. Derartige Konzentrationen können z. B. während Renovierungen vorkommen. In Räumen, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind, sollte auf Dauer ein TVOC-Wert zwischen 1 und 3 mg/m³ nicht überschritten werden. Das Ziel sollte sein, in Innenräumen im langzeitigen Mittel eine TVOC-Konzentration von 0,2 bis 0,3 mg/m³ zu erreichen oder nach Möglichkeit zu unterschreiten. Die abgeleiteten Richtwerte sind zwar rechtlich nicht verbindlich, sie haben aber inzwischen in der Praxis große Bedeutung.

    Weiterhin wurde durch den Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten ein Bewertungsschema, das so- genannte AgBB-Schema, erarbeitet. Dieses Schema ist seit 2005 Bestandteil der Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, die das Deutsche Institut für Bautechnik bei der Zulassung von Bauprodukten anwendet. Danach sind flüchtige organische Verbindungen, die aus Bauprodukten emittieren, zu bestimmen und zu beurteilen. Damit sollen die Emissionen von flüchtigen und schwer flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten verringert werden.

    Viele unerwünschte Stoffe

    Erfahrungsgemäß kommen beim Neubau von Gebäuden oder deren Renovierung Bauprodukte zum Einsatz, die für den Bauherrn, die späteren Bewohner oder die Verarbeiter nach den Kriterien einfache Verarbeitung, Langlebigkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis und optische Vorzüge von Vorteil sind. Europaweit sind etwa 20 000 verschiedene Materialien und Produkte auf dem Markt, die für die Errichtung von Gebäuden verwendet werden. Deren allgemeine Umweltverträglichkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit wird nach landläufiger Meinung häufig vorausgesetzt, auch wenn den am Bau beteiligten Personen häufig die genaue Zusammensetzung der eingesetzten Produkte im Einzelnen nicht bekannt ist.

    Der Grund hierfür besteht in erster Linie darin, dass Bauprodukte nicht einer Volldeklarationspflicht unterliegen, wie sie für andere Gebrauchs- und Genussmittel des alltäglichen Gebrauchs, beispielsweise Lebensmittel oder Kosmetika, besteht. Dies hat zur Folge, dass häufig Bauprodukte zum Einsatz kommen, die in nicht unerheblichem Maße chemische Komponenten enthalten, die zu deutlichen Schadstoffeinträgen in die Innenraumluft führen können. Formaldehyd, Lösungsmittel, Weichmacher und Flammschutzmittel sind nur einige Beispiele für Schadstoffe, die womöglich ein Innenraumproblem darstellen.

    Die EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/ EWG erhebt im Anhang I wichtige Anforderungen an Bauprodukte. Demnach müssen diese eine ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit aufweisen, Anforderungen des Brandschutzes ebenso erfüllen wie an Hygiene, Gesundheits- und Umweltschutz. Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz sind weitere Kriterien für Bauprodukte.

    Generell lässt sich feststellen, dass sich unerwünschte Stoffe in der Bausubstanz etwa in Isoliermaterial, Kleber oder Holzverkleidungen sowie in der Inneneinrichtung in Möbeln, Teppichen und Tapeten befinden. Außerdem hinterlassen auch Gebrauchschemikalien sowie Konservierungs- und Pflanzenschutzmittel ihre Ausdünstungen. Altlasten wie Holzschutzmittel, PCB oder PAK stellen in vielen Altbauten immer noch ein erhebliches Pro­blem dar. Auch wenn die Anwendung schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, kann es noch zu gesundheitsgefährdenden Emissionen kommen. Eine Begehung und eventuelle Schadstoffuntersuchung vor einer Altbausanierung ist deshalb anzuraten. Weitere Gefahrstoffe sind die künstlichen Mineralfasern und das Asbest, deren Fasern insbesondere bei den Bauarbeiten freigesetzt werden können, und die ein nicht unerhebliches krebserregendes Potenzial darstellen.

    Nutzerunabhängige Luftwechsel gefordert

    Steigende Energiekosten veranlassen Hausbesitzer und Mieter, den Wohnraum so gut wie möglich abzudichten, um Heizenergie zu sparen. In der EnEV steht entsprechend unter dem Punkt Dichtigkeit: Gebäude sind so zu errichten, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Der natürliche Luftaustausch durch Undichtigkeiten sowie der Feuchteschutz werden so weitgehend unterbunden, ebenso wie der Abtransport unerwünschter Schadstoffe.

    An dieser Stelle setzt die DIN 1946 Teil 6 an: Die seit Mai 2009 geltende Lüftungsnorm definiert Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden und legt Grenzwerte und Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Neben Neubauten stehen auch energetische Sanierungsmaßnahmen im Blickpunkt. Sobald in einem Wohngebäude mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht und/oder die Dachhaut abgedichtet wird, hat der Planer oder Verarbeiter ein Lüftungskonzept vorzulegen.

    Man kann davon ausgehen, dass bei Gebäuden, die dem Stand der Wärmeschutz­verordnung 1995 oder besser entspricht, einelüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist. In diesen Häusern ist aufgrund der Dich­tigkeit der thermischen Hülle die Infiltrationkleiner als der zum Feuchteschutz benötigte Volumenstrom. Die DIN 1946-6 legt vier Lüftungsstufen fest, die sich durch ihre Intensität unterscheiden (siehe Tabelle 2 ). Energetisch sinnvoll gelten Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung.

    Mit einer solchen Lösung werden gleich mehrere raumlufthygienische Problembereiche entschärft: Die Emissionen aus Bauprodukten bzw. Inventar, Feuchtigkeit und das durch die Nutzung entstehende Kohlendioxid werden abgeführt. Parallel zur energetischen Planung muss also für jedes Gebäude auch eine lüftungstechnische und damit hygienische Planung erfolgen.

    Sowohl für den Neubau als auch die Sanierung stehen geprüfte Systeme zur Verfügung. Sie reinigen in einem Zentralgerät die einströmende Luft ein großes Plus für Allergiker und sorgen für den Abtransport der unerwünschten Stoffe. Dabei halten sie bis zu 90 Prozent der Wärme im Haus. Zen­trale Anlagen, z. B. von Westaflex, arbeiten mit ausbalancierten Luftströmen, die durch stromsparende Ventilatoren bewegt werden. Der Luftwechsel lässt sich über verschiedene Stufen an die individuellen Gegebenheiten anpassen, von der Grund- bis zur Intensivlüftung beim Aufenthalt vieler Personen.

    Fazit

    Schadstoffe verringern und für einen geregelten Luftwechsel sorgen diese beiden Aspekte spielen bei dem Thema Schadstoffe in der Raumluft die wichtigste Rolle. Ein sorgfältiger Umgang mit den Bauprodukten in Verbindung mit einer Lüftungsanlage führt dazu, dass die Bewohner zu jeder Zeit frische, unbelastete Luft atmen können. Auf diese Weise ist auch der DIN 1916-6 Genüge getan. -

    http://www.westaflex.com

    Kontrollierte Wohnungslüftung: 8,1 Prozent Wachstum 2013

    Der Markt für die kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) in Deutschland wächst nahezu ungebremst weiter. Dies zeigt die gemeinsame Statistik des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. (BDH) für das Jahr 2013. Insgesamt 41 695 Zentralgeräte mit Wärmerückgewinnung wurden im vergangenen Jahr in deutschen Wohnhäusern installiert. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Plus von 8,1 Prozent.

    Mit rund 94 Prozent machen die vom Heizsystem unabhängigen Geräte mit Wärmerückgewinnung weiterhin den Löwenanteil am Zentralgeräte-Markt aus. 39 240 dieser Geräte wurden 2013 verkauft ein Wachstum von rund 8,1 Prozent. Die mit einer Wärmepumpe kombinierten Kompaktgeräte verzeichneten einen Anteil von 5,9 Prozent am Zentralgeräte-Markt: 2 455 entsprechende Geräte wurden im vergangenen Jahr in Deutschland installiert. Mit 11,1 Prozent verzeichnete dieses Segment damit die deutlichste Steigerung gegenüber dem Vorjahr, wenn auch auf deutlich niedrigerem Niveau.

    Der FGK rechnet langfristig mit weiterhin stabilen Wachstumsraten in dieser Größenordnung. Denn gerade im Neubau habe sich bei Architekten und Bauherren die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich Niedrigenergiehäuser ohne kontrollierte Wohnungslüftung nicht betreiben lassen. Dennoch sei weiterhin Aufklärungsarbeit notwendig, insbesondere gegenüber den Verbrauchern, aber auch gegenüber der Politik.

    Energieeffizienz, Raumluftqualität und Bautenschutz müssten als die drei Säulen der energetischen Gebäudesanierung gesetzlich gleichgestellt werden. Die von der Bundesregierung für den Sommer angekündigte Angleichung von Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparverordnung (EnEV) biete dafür eine gute Gelegenheit. Mit der Aufnahme eines verpflichtenden Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 in die EnEV und der Aufwertung der Wärmerückgewinnung von der Ersatzmaßnahme zur vollwertigen Erfüllungsoption im EEWärmeG könne dies einfach realisiert werden.

    https://www.fgk.de/

    Frank Stukemeier

    Technischer Vertrieb ­Westaflexwerk GmbH, Gütersloh

    Frank Stukemeier, Gütersloh

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