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Brennbare Kältemittel

Höhere Füllmengen erlaubt

Im Sommer 2023 wurde die aktualisierte Norm EN IEC 60335-2-89:2022 im Amtsblatt der EU [1] als harmonisierte Norm veröffentlicht. Die EN IEC 60335 behandelt die Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. In Teil 2-89 geht es um besondere Anforderungen für gewerbliche Kühl- / Gefriergeräte mit eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder Motorverdichter.

Die Norm hat nun den Status einer harmonisierten Norm. Dies ermöglich es Herstellern von Kühl-und Gefriergeräten, die in den Geltungsbereich fallen, von einer sogenannten Konformitätsvermutung mit der EU-Maschinenrichtlinie auszugehen und die Geräte mit der CE-Kennzeichnung auf den europäischen Markt zu bringen, wenn nach der EN IEC 60335-2-89:2022 gebaut wurde. Die wichtigste Änderung in dieser Norm ist, dass die Füllmengengrenze für A 3-Kältemittel von 150 auf bis zu 500 g erhöht wurde. Für A 2- und A 2 L-Kältemittel wurde der Grenzwert von 150 g auf bis zu 1,2 kg erhöht. Beim Einsatz brennbarer Kältemittel sind somit jetzt Füllmengen über 150 g möglich. Es soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass sich der Anwendungsbereich der IEC 60335-2-89 auf gewerbliche Kühl- / Gefriergeräte mit eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder Motorverdichter beschränkt und dass die Norm insbesondere durch Hersteller von Serienprodukten angewandt wird. Andere Anlagen, wie beispielsweise Klimaanlagen oder Wärmepumpen, fallen nicht in den Anwendungsbereich. Unabhängig von Art und Füllmenge des Kältemittels müssen gewerbliche Betreiber in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durchführen.

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