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Das sollten Sie wissen …

Verordnungen

Neue Methode für die Dichtheitskontrolle

Die neue F-Gase-Verordnung  517 / 2014 machte es erforderlich, auch die zugehörigen Verordnungen zu überarbeiten. So ist vor Kurzem der Entwurf für die Neufassung der EG-Verordnung über Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit“ erschienen. Geplant ist, dass die Änderungen bereits zum 1. April 2015 in Kraft treten.

Die Anforderungen an die Dichtheitskontrollen bleiben im Wesentlichen unverändert bestehen. Neu ist, dass für die direkte Dichtheitskontrolle neben den bisher genannten Methoden (elektronisches Lecksuchgerät, UV-Farbstoff und Spezialschaumlösung) ein weiteres Verfahren in die Verordnung aufgenommen wurde, nämlich der sogenannte Ballontest:

Artikel 6, Abs. 1:Um ein Leck festzustellen, wendet das zertifizierte Personal eine oder mehrere der nachfolgenden Methoden an:…d) mithilfe von geeigneten Spezialballons das austretende Kältemittel an undichten Bauteilen auffangen.

Es gibt inzwischen im Handel eine Serie von sogenannten Dichtheitsballons, die es erlauben, Leckagen ab ca. 1 g jährlich festzustellen. Besonders geeignet ist die Methode für undichte Bauteile, wie Sicherheitsventile. Die Handhabung ist einfach: Der Ballon wird über den Anschluss des undichten Bauteils gestülpt und über einen gewissen Beobachtungszeitraum (von beispielsweise 24 h) an der Anlage belassen. Anhand des Ballonvolumens und der Testdauer lässt sich daraus die Menge des entwichenen Kältemittels ermitteln.

Beispiel:

Die Dichtheitskontrolle wird am Sicherheitsventil einer R 134 a-Anlage (molare Masse 102 g/mol) unter Verwendung eines Ballons mit dem Volumen 5 ml (Kennfarbe grün, kleinste erhältliche Größe) durchgeführt.

Nach dem idealen Gasgesetz errechnet sich bei einer Messdauer von 24 h und Umgebungsbedingungen (20 °C, 1,013 bar) ein Kältemittelverlust von 7,7 g jährlich. Je nach Größe der Leckage lässt sich die Testdauer natürlich verlängern oder verkürzen. Damit ermöglicht der Ballontest eine ziemlich genaue Ermittlung des Ausmaßes der Leckage und zeigt bereits kleinste Undichtigkeiten an.

Ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung des Kältemittelverlustes auf Basis des Ballontests finden Sie unter www.bfs-kaelte-klima.de im Download-Bereich.

Verordnungen

Neue Kennzeichnungspflicht nach Verordnung (EU) 517 / 2014

Bislang wenig Beachtung fand die neue Kennzeichnungspflicht gemäß der F-Gase-Verordnung. In Artikel 10, Absatz 11, ist folgende Aussage zu finden: Jedes Unternehmen, das ein anderes Unternehmen mit der Ausführung von zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten beauftragt, unternimmt angemessene Schritte, um sicherzugehen, dass dieses im Besitz der für die Ausführung der Aufgaben notwendigen Zertifikate gemäß dem vorliegenden Artikel ist.

Zu diesem Zweck müssen zertifizierte Personen und die Fahrzeuge der zertifizierten Unternehmen ab 1. April 2015 die vorgeschriebene Kennzeichnung tragen.“ Gemeint ist damit, dass zertifiziertes Personal künftig durch einen auf der Arbeitskleidung angebrachten QR-Code identifiziert werden kann. Der QR-Code kann mit jedem Smartphone ausgelesen und mit einer entsprechenden App ausgewertet werden. Er enthält die Zertifizierungsstelle, die Zertifizierungsnummer und die Kategorie.

Auf die Fahrzeuge des Servicepersonals ist ebenfalls ein QR-Code aufzubringen. Dieser enthält die Zertifizierungsnummer und -stelle des Unternehmens und die zertifizierte Kategorie. Der Aufkleber ist entweder auf der Windschutzscheibe rechts unten anzubringen, oder er kann auch in die Werbeaufschrift des Fahrzeuges integriert werden. Ziel der Maßnahme ist es, dass der Betreiber ohne großen Aufwand direkt überprüfen kann, ob der Monteur und die Firma über die notwendigen Sachkundezertifikate verfügen.

Eine Liste der zuständigen Stellen für die Ausstellung der QR-Codes haben wir unter www.bfs-kaelte-klima.de im Download-Bereich veröffentlicht. Pro Code dürfte eine Gebühr von ca. 20 Euro zu entrichten sein.

Verordnungen

Verordnung zum sicheren Betrieb von Haushaltskühlgeräten

Bisher waren Kühlschränke (als hermetische Einrichtungen mit geringer Füllmenge) von der Pflicht zur Dichtheitskontrolle ausgenommen. Die neue Verordnung (EU) 290 / 2015 über den sicheren Betrieb von Kühl- und Gefriergeräten in nicht gewerblicher Nutzung“ wird das zum 1. April 2015 ändern.

Art. 4 Feststellung von LecksUm die Dichtheit nach der Aufstellung der Einrichtung am Aufstellungsort sicherzustellen, wendet der Betreiber eine oder mehrere der folgenden Messmethoden an:a) Lecksuchlampe oder Feuerzeugb) Spezialschaumlösungc) Schnüffeltest, sofern das Kältemittel mit einem Odorierungsmittel versetzt wurde.Weitere Dichtheitskontrollen sind nur bei einer Veränderung des Aufstellungsortes erforderlich.

Da sicherlich viele Privatpersonen mit dieser Kontrolle überfordert sind, könnte sich hier ein neues Geschäftsfeld für Kälteanlagenbauer-Fachbetriebe eröffnen.

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