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Umstellung von Zertifikaten

Frage: Die Mitarbeiter unseres Kälte-Klima-Fachbetriebes haben alle ein Zertifikat der Kategorie I, welches nur für fluorierte Treibhausgase gilt. Wir arbeiten aber heute schon mit dem Kältemittel Propan. Welche zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten dürfen mit unseren alten Zertifikaten ausgeübt werden und bis wann ist das möglich?

Antwort: Mit bestehenden Sachkundebescheinigungen der KategorieI, die nach der alten Durchführungsverordnung2015/2067 ausgestellt wurden, dürfen Ihre Mitarbeiter zunächst bis zum 12.03.2029 uneingeschränkt weiterarbeiten. Es können sowohl Tätigkeiten ausgeübt werden, die nach den alten Durchführungsverordnungen zertifizierungspflichtig waren, als auch Tätigkeiten mit den natürlichen Kältemitteln Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffdioxid und Ammoniak, die nach der neuen Durchführungsverordnung nun neu zertifizierungspflichtig sind. Ab dem Stichtag dürfen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten nur dann weiter ausgeübt werden, wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten auf das in der neuen Durchführungsverordnung geforderte Niveau gebracht wurden.

Das bedeutet konkret, dass alle Mitarbeiter einen Auffrischungskurs besuchen und ihr Zertifikat auf ein neues Zertifikat umstellen lassen müssen. Sofern nur mit Kohlenwasserstoffen und fluorierten Treibhausgasen gearbeitet wird, ist das ZertifikatA 1 ausreichend. Falls auch Kohlenstoffdioxid eingesetzt wird, ist zusätzlich das ZertifikatB erforderlich und ZertifikatC im Fall von Ammoniak.

Ähnliches gilt für die Unternehmenszertifikate. Auch hier sind bis März2029 mit einem alten Zertifikat alle Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen, Kohlenwasserstoffen, Kohlenstoffdioxid und Ammoniak abgedeckt. Bis dahin müssen juristische Personen ihr Unternehmenszertifikat erneuern lassen. Die Beantragung des aktuellen Unternehmenszertifikates (Zertifikat für juristische Personen) ist erst möglich, wenn die Sachkundebescheinigungen für natürliche Personen auf die aktuelle Fassung (DVO2024/2215) umgestellt worden sind. Daher sollte die Umstellung der Zertifikate nicht erst kurz vor dem Schlusstermin erfolgen.

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