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Verordnungen

Sachkunde für mobile Anlagen

Frage: Als ein in Deutschland agierendes Eisenbahnverkehrsunternehmen, stellt die Instandhaltung der Triebfahrzeuge und somit auch der Klimaanlagen eine unserer Tätigkeiten dar. Dahingehend ist die Frage aufgetreten, ob eine Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV für Arbeiten an Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen notwendig ist, da es sich nicht um ortsfeste Anlagen handelt. Außerdem ist nach unserem Verständnis das Zertifikat überhaupt erst dann notwendig, wenn Arbeiten am Kältemittelkreislauf der Klimaanlagen vorgenommen werden. Liegen wir diesbezüglich richtig?

Antwort:  Bei Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen handelt es sich, wie Sie richtig bemerkt haben, nicht um ortsfeste, sondern um mobile Einrichtungen im Sinne der F-Gase-Verordnung.

Diese Anlagen unterliegen zurzeit keiner Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle. Auch gibt es für diesen Anlagentyp keine spezifischen Inverkehrbringensverbote für fluorierte Treibhausgase mit hohem Treibhauspotenzial.

Die Zertifizierung nach DVO 2015/2067 (Kat I bis IV) wird zurzeit für Servicearbeiten an klimatisierten Schienenfahrzeuge nicht gefordert. Diese ist nur für Arbeiten an ortsfesten Anlagen und für Kühllastkraftfahrzeuge sowie Kühlanhänger Voraussetzung. Lediglich für die Rückgewinnung des Kältemittels benötigen Personen eine Sachkundebescheinigung (Trainingsbescheinigung) nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008. Hierbei handelt es sich um die gleiche Schulung, die für Kfz-Klimaanlagen gefordert wird.

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