Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Das sollten Sie wissen

    Kühlanlagen auf Schiffen

    Recht

    Frage Gelten die Bestimmungen der F-Gase-Verordnung insbesondere die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle nach Art. 3 Reduzierung der Emissionen auch für Anlagen auf Schiffen?

    Antwort Artikel 3 (1) der EG-Verordnung 842/2006 erfasst nur ortsfeste Anwendungen. Ortsfeste Anlagen oder Geräte sind als Anlagen oder Geräte definiert, die während des Betriebs im Normalfall nicht in Bewegung sind. Damit gelten die Vorschriften dieses Artikels nicht für Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen auf Schiffen.

    Für Deutschland wurde allerdings in der nationalen ChemKlimaschutzV geregelt, dass Betreiber mobiler Einrichtungen, die der Kühlung von Gütern beim Transport dienen und mindestens drei Kilogramm fluo­rierte Treibhausgase als Kältemittel enthalten, die Einrichtungen mindestens einmal alle zwölf Monate mittels geeigneten Geräts auf Dichtheit zu überprüfen und festgestellte Undichtigkeiten, aus denen fluorierte Treibhausgase entweichen, unverzüglich zu beseitigen lassen haben. Über die Dichtheitsprüfungen und etwaige Instandsetzungsarbeiten hat der Betreiber Aufzeichnungen zu führen, wobei mindestens Art und Menge nachgefüllter oder rückgewonnener fluorierter Treibhausgase zu dokumentieren sind.

    Sicherheitsschaltungen in kältetechnischen Steuerungen

    Technik

    Frage Wir haben viele Industriekunden. Bei der Unterschrift unter der Konformitätserklärung stellt sich schon mal die Frage, besteht tatsächlich Konformität mit allen geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den technischen Bestimmungen? Unsere spezielle Frage lautet: Sicherheitskette und sogenannte Stoppfunktio­nen, Hauptschaltstelle oder Netztrenneinrichtung, Not-Aus oder Not-Halt? Wie muss die sicherheitstechnische Ausführung erfolgen, speziell unter Beachtung der Inhalte, die sich aus den Begriffsdefinitio­nen ergeben?

    Antwort Die Fragen betreffen exakt die technischen Ausführungen in Bezug auf Sicherheit, die Konformität nach der Europäischen sowie nationalen Normung. Letztlich ist somit entscheidend, ob Schutzanforderungen und Schutzziele ausreichend erfüllt sind und die kältetechnische Anlage mit Recht ein CE-Zeichen erhalten darf. Eine relevante Norm für die elektrische Ausrüstung von Maschinen, ist die VDE 0113-1 aus dem Jahr 2007 bzw. die EN 60204-1. Im Weiteren soll überwiegend Bezug auf diese Normen genommen werden. Konkret zu den einzelnen Inhalten Ihrer Fragen:

    Netztrenneinrichtung oder Hauptschalter?

    Zur elektrischen Versorgung der Kälteanlage ist ein entsprechender Netzanschluss mit Spannung und Frequenz erforderlich. An der Übergabestelle, Versorgungsnetz- Schaltgerätekombination der Maschinensteuerung muss eine Netztrenneinrichtung vorgesehen werden. Bei steckerfertigen Geräten ist das der Netzstecker, bei festem Anschluss muss die Netztrenneinrichtung ein entsprechend geeignetes Schaltgerät sein. Der Begriff Hauptschalter wird hier nicht genannt. Vielmehr geht es um die Arten von Schaltgeräten, die diese Netztrenn-Funktion erfüllen. Das sind alle Schaltgeräte mit Last- oder Leistungsschaltvermögen bei der notwendigen Gebrauchskategorie. Zu beachten sind im Zweifel die Anforderungen, die sich aus 5.3.3. der genannten Norm ergeben.

    Stopp-Funktion, Stopp-Halt, Stopp-Aus

    Bei der Beurteilung dieser Funktionen muss man sehr genau unterscheiden, da diese Steuerfunktionen inhaltlich weit auseinander liegen. Beziehen wir uns auf die Vorgaben der DIN VDE 0113-1 / EN 60204-1. Aus dem Abschnitt 9.2 der Norm ergeben sich folgende Aussagen: Eine Stopp-Funktion ergibt sich nach sicherheitsbezogenen Aspekten von Steuerfunktionen. Hier wird unterteilt nach der Start-Funktion und der Stopp-Funktion mit den drei Stopp-Kategorien 0, 1, 2.

    Diese Steuerfunktionen laufen in einer Kälteanlage üblicherweise völlig automatisch ab. Das heißt, nachdem die Netzverbindung aufgenommen, evtl. ein Steuerschalter geschlossen wurde, laufen weitere Steuerbefehle automatisch ohne menschliches Handeln ab. Steuerfunktionen werden eingeteilt nach Start-Funktion und Stopp-Funktion.

    Start: Der Start einer (mehrerer) Maschinen (Motorverdichter, Lüfter usw.) darf nur möglich sein, wenn alle notwendig und geforderten Sicherheitsfunktionen und Schutzmaßnahmen betriebsbereit sind. Somit gilt: Eine kältetechnische Anlage mit ihrer elektrischen Ausrüstung darf erst dann in Betrieb gehen, wenn unter Beachtung der DIN VDE 0100-600 die Maßnahmen zum Prüfen mit den Inhalten Prüfen, Messen und Erproben erfolgt sind, dabei die Übereinstimmung des Anlagenzustands mit den technischen Bestimmungen nachgewiesen ist und dokumentiert wurde.

    Stopp: Stoppfunktionen mit der Stopp-Kategorie 0 und/oder Stopp-Kategorie 1 und/oder Stopp-Kategorie 2 müssen vorgesehen werden, wo aufgrund einer Risikobewertung die Notwendigkeit erkannt ist. Mit dem Betrieb von Motorverdichtern ergibt sich zum Beispiel das Risiko, dass bei Drucküberschreitung eine Gefahr für Mensch und Sachwert besteht. Über die Stopp-Funktion in der Stopp-Kategorie 0 wird dieses Risiko stark begrenzt und somit eine mögliche Gefährdung ausgeschlossen. Die Stopp-Funktion mit der Stopp-Kategorie 0 beinhaltet Stillsetzen durch sofortiges Unterbrechen der Energiezufuhr zu den Maschinen-Antriebselementen. Im Beispiel muss der Motorverdichter bei Grenzwertüberschreitung sofort unterbrochen werden und darf also auch nicht über eine Abpumpfunktion stillgesetzt werden.

    Aus der Risikobewertung, bezogen auf den Sachwert des Motorverdichters (z.B. Schutz vor Schlägen durch flüssiges Kältemittel), stellt sich die Forderung nach Abpumpen, bevor der Verdichter stillgesetzt wird. Für diese Steuerfunktion realisieren wir die Steuerfunktion mit der Stopp-Funktion in der Stopp-Kategorie 1. Das heißt, ein gesteuertes Stillsetzen, wobei die Energiezufuhr zu den Maschinen-Antriebselementen beibehalten wird, um das Stillsetzen zu erzielen.

    Bei der Risikobewertung der Kälteanlage nach dem Wasserhaushaltsgesetz (DIN 8901) ergibt sich die Forderung, dass im Niederdruck-Grenzfall der Verdichter sofort stillgesetzt werden muss. Ein Wiederanlauf ist auszuschließen. Das bedeutet, die erforderliche Steuerfunktion richtet sich nach der Stopp-Funktion mit der Stopp-Kategorie 0!

    Schlussfolgerung: Die Steuerfunktio­nen nach Sicherheitsaspekten mit Start und Stopp, im Sinne der VDE0113-1 / EN 60204-1, sind in den Steuerungen kältetechnischer Anlagen entsprechend anzuwenden.

    Der 2. Teil dieser Antwort folgt im April und wird sich mit den Funktionen Not-Halt und Not-Aus beschäftigen.-

    Online-Archiv

    Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/

    alle Themen der letzten Jahre gesammelt.

    Die Technologie-Transfer-Stelle wird gefördert mit Mitteln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).